Pharmazeutische Zeitung online
Beratung zur Pille danach

Die BAK sagt, wie es geht

04.02.2015  09:40 Uhr

Von Annette Mende / Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Handlungsempfehlung zur Beratung und Abgabe rezeptfreier Notfallkontrazeptiva vorgelegt. Sie enthält eine Checkliste, die der Apotheker im Beratungsgespräch abarbeiten kann und die ihm helfen soll, keine wichtige Frage zu vergessen.

Die von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker erarbeiteten Empfehlungen sind unter anderem mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und gynäkologischen Fachgesellschaften abgestimmt und sollen sicherstellen, dass Frauen, die nach einer Verhütungspanne oder ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern wollen, in der Apotheke qualifiziert beraten werden. Der Wegfall der Verschreibungspflicht für Präparate mit Ulipristal­acetat oder Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption wird in Deutschland demnächst erwartet (lesen Sie dazu auch Pille danach: Ab Mitte März ohne Rezept).

 

Die BAK-Empfehlung enthält detaillierte Informationen darüber, worauf bei der Beratung betroffener Frauen zu achten ist beziehungsweise wann sie an einen Arzt verwiesen werden sollen. Das ist etwa der Fall, wenn der ungeschützte Geschlechtsverkehr länger als 120 Stunden zurückliegt, die Frau eventuell bereits schwanger ist, sie unter anhaltendem Erbrechen leidet oder jünger ist als 14 Jahre. Auch Frauen mit schweren Leberfunktionsstörungen oder chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn, die die Bioverfügbarkeit der Präparate gefährden können, soll der Apotheker zum Arzt schicken. Eine frühere Eileiterschwangerschaft schließt dagegen per se die Selbstmedikation mit der Pille danach nicht aus. Um unnötige Anwendungen zu vermeiden, findet sich in dem Papier eine Auflistung der diversen Verhütungsmethoden, wie orale Kontrazeptiva, Vaginalring oder transdermales Pflaster, samt der Zeiträume, innerhalb derer diese nach einer vergessenen Einnahme beziehungsweise Anwendung noch Schutz bieten.

 

Diverse Präparate

 

Als Pille danach sind in Deutschland mit dem Wirkstoff Levonorgestrel folgende Präparate im Handel: Pidana®, Postinor® und Unofem® Hexal. Alle enthalten je 1,5 mg Wirkstoff pro Tablette. Ulipristal wird als Notfallkontrazeptivum in der Dosierung 30 mg eingesetzt und ist unter dem Handelsnamen Ellaone® verfügbar. Die BAK listet die Eigenschaften der beiden Wirkstoffe auf und geht auf die Unterschiede ein. Beiden gemein ist, dass sie den Eisprung verschieben und so die Befruchtung der Eizelle verhindern. Eine bestehende Schwangerschaft kann in diesen Dosierungen durch keinen der beiden Wirkstoffe beendet werden.

 

Levonorgestrel kann bis zu 72 Stunden (drei Tage) nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden, Ulipristal bis zu 120 Stunden (fünf Tage) danach. Der Grund ist vermutlich, dass Ulipristal die Ovulation auch dann noch verhindert, wenn der Spiegel des luteinisierenden Hormons (LH) bereits angestiegen ist. Außerdem werden neben der Ovulationshemmung andere Wirkmechanismen und Auswirkungen auf das Endometrium sowie die Einnistung der befruchteten Eizelle diskutiert. Am sichersten wirken beide Substanzen bei frühestmöglicher Einnahme, am besten innerhalb von von zwölf Stunden. Die gleichzeitige Anwendung der beiden Wirkstoffe wird nicht empfohlen.

 

Nebenwirkungen und andere Hinweise

 

Häufige Nebenwirkungen der beiden Notfallkontrazeptiva sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Bauch- und Unterleibsschmerzen, Dymenorrhö, Erbrechen, Müdigkeit und Spannungen in der Brust. Zur Verminderung von Übelkeit wird empfohlen, vor der Einnahme eine Kleinigkeit zu essen. Erbricht die Frau innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme, muss umgehend eine weitere Dosis des jeweiligen Wirkstoffs eingenommen oder ein Arzt aufgesucht werden.

 

Apotheker sollen Frauen im Rahmen des Beratungsgesprächs darauf hinweisen, dass sie für den Rest des Zyklus mit Kondomen verhüten müssen, selbst wenn sie ein hormonales Kontrazeptivum anwenden. Dieses soll dennoch wie gewohnt weiter eingenommen werden. Ebenfalls anschneiden müssen Apotheker das heikle Thema Geschlechtskrankheiten und die Frau an einen Arzt verweisen, wenn sie Bedenken hinsichtlich einer möglichen Infektion äußert. Auch beim geringsten Verdacht auf Gewaltanwendung soll der Betroffenen die Nutzung von Beratungsangeboten wie dem Frauennotruf (www.frauen-gegen-gewalt.de) beziehungsweise ein Arztbesuch nahegelegt werden. /

Die Handlungsempfehlungen der BAK samt Checkliste finden Sie hier als Download oder auf Seite 113 in der Druckausgabe der PZ 06/2015.

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