Pharmazeutische Zeitung online
Erstattungsbeträge

Neue Basis für Apothekenmarge

05.02.2014  10:00 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Erstattungsbetrag soll künftig Grundlage für die Berechnung der Margen von Großhändlern und Apothekern sein. Eine entsprechende Klarstellung wollen Union und SPD ins Gesetz schreiben. Damit kommen sie einer zentralen Forderung der Krankenkassen nach.

Seit Einführung der Erstattungsbeträge tobt um die Berechnung der Spannen ein Streit. Apotheker und Großhändler berufen sich dabei stets auf die Rahmenvereinbarung zwischen Krankenkassen und Herstellern. Diese schreibt bislang relativ eindeutig den Listenpreis des Pharmaunternehmens als Bezugsgröße fest. Zwar hatte auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Papier im März 2012 unterzeichnet. Er hielt den Vertrag in diesem Punkt jedoch alsbald für schlichtweg falsch. Unterstützung bekamen die Kassen aus dem Bundesministerium für Gesundheit.

 

Dass Union und SPD dem Konflikt ein Ende bereiten wollen, hatten sie bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Gibt es für ein Präparat einen Erstattungsbetrag, »gibt der pharmazeutische Unternehmer das Arzneimittel zum Erstattungsbetrag ab«, heißt es nun in einem Änderungsantrag, den Union und SPD für das sogenannte 14. SGB-V-Änderungsgesetz vorgelegt haben. Auf diese Weise werde der Erstattungsbetrag »zum einheitlichen Abgabepreis« und damit zur Grundlage für die Berechnung der Spannen.

 

Einen Listenpreis soll der Hersteller auch weiterhin frei wählen können. Der Industrie ist das sehr wichtig, da sich die Preise für Arzneimittel in vielen Ländern am deutschen Preisniveau orientieren. Geheim sind die Erstattungsbeträge aber schon lange nicht mehr. Mit der Klarstellung im Gesetz sollen sich künftig auch die Zuzahlungen der Patienten an den Erstattungsbeträgen und nicht mehr an den Listenpreisen orientieren.

 

Darüber hinaus will die Koalition durchsetzen, dass bei den Preisverhandlungen zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband künftig stets mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse teilnehmen muss. Dieser könne praktische Erfahrungen »aus dem operativen Geschäft einer Krankenkasse« in die Gespräche einbringen, heißt es in dem entsprechenden Änderungsantrag.

 

Anhörung im Ausschuss

 

Mit dem 14. SGB-V-Änderungsgesetz wollte die Große Koalition ursprünglich nur das Preismoratorium für rezeptpflichtige Arzneimittel bis Ende 2017 verlängern und den Herstellerabschlag auf 7 festsetzten. Im Gegenzug soll die Nutzenbewertung für Arzneimittel aus dem sogenannten Bestandsmarkt wegfallen. Nun hängen die Parteien weitere Vorhaben an die Novelle an (lesen Sie dazu auch Aut-Idem-Verbotsliste: Große Koalition macht Ernst). Der Bundestag hat bereits im Dezember in erster Lesung über das Gesetz beraten. Am 12. Februar soll nun zunächst eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfinden. /

 

<typohead type="1">Leitbild: Technikfehler legt Seite lahm</typohead type="1">

Anna Hohle / Die Online-Debatte zum neuen Leitbild für Offizinapotheker hat einen eher holprigen Start hingelegt. Wie die ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände mitteilte, hatten sich in den ersten Tagen zwar bereits mehrere Hundert Apotheker beim entsprechenden Diskussionsportal eingeloggt. Am dritten Tag der Aktivierung hatte ein technischer Defekt die Internetseite jedoch vorübergehend lahmgelegt.

 

Viele der am Montag verfassten Beiträge seien deshalb unwiderruflich verloren gegangen, erklärte ein ABDA-Sprecher. Auch einige bereits ausgefüllte Fragebögen ließen sich nicht wiederherstellen. »Wir bedauern diesen Fehler ausdrücklich und möchten uns in aller Form bei den betroffenen Teilnehmern entschuldigen«, so der Sprecher. Man werde alles tun, um ähnliche technische Defekte in Zukunft auszuschließen und hoffe, dass die Apotheker sich nicht davon abhalten ließen, nun weiter Ideen und Anregungen zur Leitbild-Debatte zu liefern und verloren gegangene Beiträge erneut zu posten.

 

Auf der Seite www.leitbildprozess.de können deutsche Apotheker noch bis zum 21. Februar gemeinsam darüber diskutieren, wie das Bild der öffentlichen Apotheke in Zukunft aussehen soll. Wer sich erst am Montag mit seinem Aktivierungscode angemeldet hat, muss diesen Vorgang nun allerdings wiederholen und erneut ein Benutzerprofil anlegen. /

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