Pharmazeutische Zeitung online
Zulassung von Generika

Hand in Hand mit den USA

03.02.2016  09:26 Uhr

Von Jennifer Evans / Bei der Regulierung von Nachahmer- medikamenten möchte die EU enger mit den USA zusammenarbeiten. Das geht aus einem Papier hervor, das die EU-Kommission im Rahmen ihrer Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) veröffentlicht hat.

Ziel der neuen Generika-Kooperation ist es, sich bei den Produkten auf einheitliche Zulassungsbedingungen und technische Anforderungen zu einigen. Immerhin würde das der Kommission zufolge einen Großteil der abgegebenen Arzneimittel in beiden Märkten betreffen – vier Fünftel der amerikanischen und 55 Prozent der europä­ischen sind Generika. Mit einer Gemeinschaftsarbeit ließen sich hohe Kosten sparen und die Gesundheitssysteme stärken, heißt es in dem Dokument.

 

Das sei auch eine gute Nachricht für Patienten. Für die werde es nämlich durch die Verwendung von Generika und Biosimilars vor allem bei langen Therapien günstiger. Schließlich haben die Arzneimittel bereits mit ihrer Zulassung bewiesen, dass sie in Sachen Wirksamkeit den Originalpräparaten in nichts nachstehen. Bei einem Erfolg der USA-EU-Zusammen­arbeit kann die Kommission sich sogar vorstellen, in Zukunft bei allen Arzneimitteln gemeinsame Sache zu machen.

 

Informationen austauschen

Drei Aspekte haben sich aus Sicht der EU-Kommission als besonders wichtig für den neuen Generika-Plan herauskristallisiert. Zum einen betrifft das den Informationsaustausch zwischen den Ländern, der vereinfacht und vereinheitlicht werden soll. So müssten dem Papier zufolge sowohl in den USA als auch in der EU die Zulassungen künftig nur einmal geprüft werden, weil die Behörden vernetzt sind.

 

Der zweite Punkt behandelt die Problematik der Bioäquivalenz bei der Zulassung von Nachahmerprodukten. Hersteller müssen bei der Zulassung von Generika in der Regel die therapeutische Gleichwertigkeit ihrer Produkte im Vergleich zu Originalpräparaten nachweisen und entsprechende Bioäquivalenzstudien vorlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unternehmen jedoch auf diese Form der Studien verzichten. Wann diese Regelung greift, legen bestimmte Leitlinien fest. Die sollten die TTIP-Verhandlungspartner nach Meinung der EU-Kommission anpassen, damit auf beiden Seiten des Atlantiks künftig die gleichen Vorgaben gelten.

 

Daraus ergibt sich der dritte Gesichtspunkt der Zusammenarbeit. Für die Zulassung sogenannter komplexer Generika (schwer nachahmbare Produkte) müssen Hersteller neben Bioäquivalenzstudien zusätzlich präklinische oder klinische Tests vorlegen. Verpflichtend sind diese zusätzlichen Daten immer dann, wenn die Vergleichbarkeit zum Referenzprodukt nicht belegt werden kann. Das jeweilige Unternehmen muss dann einen sogenannten Hybridantrag stellen, der Zeit und Geld kostet.

 

Einigten sich die Behörden allerdings auf einheitliche Vorgaben für diese Anträge, könnten Medikamente schneller auf den Markt kommen, weil klinische Studien nicht doppelt durchgeführt werden müssten, argumentiert die EU-Kommission. So könnte ein Bewerber sein Produkt dann auch mit einem Präparat vergleichen, das etwa in den USA bereits zugelassen wurde und für das entsprechende Studien vorliegen. Derzeit ist das nicht möglich, weil die wissenschaftlichen Standards nicht angeglichen sind.

 

Höchste Standards

 

Die Branche applaudiert mit Blick auf eine möglicherweise engere Zusammenarbeit mit den USA. Der PZ sagte Progenerika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: »Die USA und die EU haben weltweit die höchsten Standards für die Zulassung von Arzneimitteln. Wenn es gelingt, diese Regeln einander anzupassen, könnten Generika und Biosimilars zum Beispiel in den USA schneller auf den Markt kommen.« Langfristig seien diese deutlich günstiger, sodass sie gleichzeitig die Gesundheitssysteme dauerhaft bezahlbar machten. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa