Pharmazeutische Zeitung online
Röteln-Impfung

Zweimal für Frauen mit Kinderwunsch

27.01.2016  09:23 Uhr

Von Brigitte M. Gensthaler / Frauen im gebärfähigen Alter und vor allem Frauen, die schwanger werden möchten, sollten auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten. Darauf weist der Berufsverband der Frauenärzte in einer Pressemeldung hin.

Idealerweise solle der Impfschutz fünf bis sechs Monate vor einer Schwangerschaft überprüft werden, damit fehlende Impfungen rechtzeitig nachgeholt werden können. Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) sollten alle Frauen, die schwanger werden könnten, zweimal gegen Röteln geimpft sein, davon wenigstens einmal mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). In Deutschland ist seit 2012 kein Röteln-Einzelimpfstoff mehr verfügbar.

 

Lebendimpfstoffe wie die MMR- und Varizellen-Vakzine sind in der Schwangerschaft bekanntlich kontraindiziert. Die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass eine versehentliche Impfung in der Frühschwangerschaft aber kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist. In den vielen bekannten Fällen einer versehentlichen MMR- oder Varizellen-Impfung in der Frühschwangerschaft seien keine negativen Auswirkungen bekannt geworden.

 

Röteln können für das Ungeborene sehr gefährlich werden. Das Risiko einer Schädigung (kongenitales Rötelnsyndrom) hängt vor allem vom Zeitpunkt der mütterlichen Infektion ab und ist umso größer, je früher in der Schwangerschaft diese erfolgt. Es liegt bei 50 bis 60 Prozent im ersten Schwangerschaftsmonat und sinkt auf 7 bis 10 Prozent im vierten Monat ab. /

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