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E-Health-Gesetz

Klare Regeln für den Medikationsplan

21.01.2015  09:49 Uhr

Von Stephanie Schersch / Mit dem sogenannten E-Health-Gesetz sollen Patienten, die viele Arzneimittel benötigen, Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten. Langfristig sollen Ärzte und Apotheker über die elektronische Gesundheitskarte unkompliziert auf das Dokument zugreifen können. Die zentrale Rolle übernimmt dabei der Hausarzt.

Der Medikationsplan soll neben den verordneten Medikamenten auch alle OTC-Präparate aufführen, die der Versicherte einnimmt. Hinzu kommen Hinweise zur Einnahme und Dosierung. So steht es im Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz. Auch für die Medikation relevante Medizinprodukte wie etwa Inhalatoren oder Insulinpens sollen demnach Teil des Medikationsplans sein.

 

Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Ausbau der Telematik-Infrastruktur fördern und damit die Möglichkeiten der Telemedizin erweitern. Dabei soll insbesondere das Projekt elektronische Gesundheitskarte (EGK) vorankommen, das zuletzt immer wieder ins Stocken geraten war. Zwar gilt seit Jahresbeginn nur noch die EGK, bislang kann sie jedoch kaum mehr als der alte Versichertenausweis. Nach dem Willen der Koalition soll sich das bald ändern.

 

Patienten unterstützen

 

So will sie langfristig unter anderem die Möglichkeit schaffen, einen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte zu hinterlegen. Patienten, die mindestens fünf rezeptpflichtige Arzneimittel parallel einnehmen, sollen ab Oktober 2016 Anspruch auf eine solche Übersicht haben. »Mit ihm soll den Versicherten ein verständlicher und wiedererkennbarer Einnahmeplan zur Verfügung gestellt werden, der sie in der richtigen Anwendung ihrer Medikation unterstützt«, heißt es im Referentenentwurf. Darüber hinaus sorge die Auflistung für eine bessere Information und Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten und den Apothekern.

 

Zunächst wird der Medikationsplan ausschließlich in Papierform erstellt. Später soll dann auch die EKG zum Einsatz kommen. »Sobald die Telematik-Infrastruktur zur Verfügung steht, soll es den Leistungserbringern mittels der elektronischen Gesundheitskarte technisch erleichtert werden, dem Versicherten einen aktualisierten Medikationsplan in Papierform zur Verfügung zu stellen.« Die Patienten können aber selbst entscheiden, ob sie die erforderlichen Medikationsdaten auf der EGK hinterlegen wollen.

 

Bei der Bearbeitung des Arzneimittelplans soll der Hausarzt eine zentrale Rolle spielen. »Der Hausarzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist.« Aber auch Fachärzte und Apotheker können diese Aufgabe übernehmen »soweit Veranlassung dazu besteht«. Für den Zugriff auf die Daten soll dabei der Heilberufsausweis des Arztes oder Apothekers ausreichen.

 

Die genauen Details zu Aufbau und Form des Medikationsplans sollen nun Ärzte, Apotheker Krankenkassen und Kliniken bis Ende April 2016 gemeinsam regeln. Dabei soll auch der Sachverstand der Arzneimittelkommissionen der Apotheker und der Ärzte einfließen. Gibt es innerhalb der Frist keine Einigung, soll eine Schlichtungsstelle einspringen.

 

Erfahrungen einbringen

 

Die ABDA begrüßte den Vorstoß der Bundesregierung. »Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden können«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Allerdings komme es nun sehr auf die Umsetzung der in dem Gesetzentwurf formulierten Ziele an. Die Apotheker wollen in diesem Zusammenhang auch ihre Erfahrungen aus Modellprojekten wie der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) einbringen, bei denen Ärzte und Apotheker Patienten bereits heute gemeinsam pharmazeutisch betreuen.

 

Auch der Verband der Ersatzkassen zeigte sich grundsätzlich erfreut über den Entwurf für das E-Health-Gesetz. Verbandschefin Ulrike Elsner forderte allerdings, die Umsetzbarkeit zahlreicher Regelung wie etwa der Speicherung des Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte noch einmal zu prüfen. Die EGK sei für entsprechende Datenmengen schlichtweg nicht ausgelegt. »Hier sind Online-Verfahren praktikabler«, so Elsner. /

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