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Ersatzkassen wollen zurück zu individuellen Beitragssätzen

22.01.2013  19:17 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Der Verband der Ersatzkassen fordert eine Rückkehr zu kassenindividuellen Beitragssätzen. Der Mechanismus von Gesundheitsfonds und einheitlichem Beitragssatz habe im Wettbewerb zu falschen Anreizen geführt, kritisierte der Verbandsvorsitzende Christian Zahn in Berlin.

 

Das oberste Ziel der Krankenkassen sei heute, Zusatzbeiträge um jeden Preis zu verhindern. »Der Wettbewerb um die bessere Versorgung wurde jedenfalls nicht angestoßen«, so Zahn. Gelte hingegen Beitragsautonomie, hätten die Kassen mehr finanziellen Gestaltungsspielraum und könnten sich wieder stärker mit der Qualität der Versorgung beschäftigen.

 

In Deutschland gibt es seit 2009 einen einheitlichen Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er liegt derzeit bei 15,5 Prozent. Die Beiträge der Versicherten fließen ebenso wie der Steuerzuschuss des Bundes in den Gesundheitsfonds, die zentrale Geldsammelstelle der GKV. Von dort wird das Geld über einen komplizierten Schlüssel an die einzelnen Krankenkassen verteilt. So erhalten Kassen zum Beispiel für Versicherte mit bestimmten chronischen Krankheiten einen erhöhten Satz. Auf diese Weise soll es einen Ausgleich geben zwischen Kassen mit besonders »risikoreichen« Versicherten und Krankenkassen mit einer vergleichsweise »risikoarmen« Versichertenstruktur. Kommt eine Kasse mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben.

 

Eine Rückkehr zur Beitragsautonomie müsse nicht zwangläufig das Ende des Gesundheitsfonds bedeuten, sagte Zahn. So könnte es einen bestimmten Beitragssatz geben, den jede Kasse an den Fonds abführen muss. Auf diese Weise könnten die Krankenkassen auch weiterhin entsprechend ihrer Versichertenstruktur Zuweisungen aus dem Fonds erhalten.

 

Festbeträge in Gefahr

 

Zahn warnte darüber hinaus vor Plänen der Politik, die Krankenkassen künftig dem Kartellrecht zu unterstellen. Sollte Deutschland Krankenkassen wie Unternehmen behandeln, werde dies zudem der Europäische Gerichtshof (EuGH) über kurz oder lang auch tun. Dann bestehe die Gefahr, dass der EuGH etwa die Festbeträge für Arzneimittel auf den Prüfstand stellt, so Zahn. »Kippen die Festbeträge, dann verlieren wir ein wichtiges Steuerungsinstrument und die Versorgung wird deutlich teurer.« /

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