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Kassen dürfen Rabattsätze vorschreiben

17.01.2012  17:04 Uhr

Von Daniela Biermann / Krankenkassen dürfen den Pharmafirmen vorgeben, wie viel Rabatt sie für bestimmte Arzneimittel von ihnen erhalten wollen. Die Ausschreibung muss allerdings EU-weit erfolgen und jedes Unternehmen darf prinzipiell mitmachen. Zu diesem Urteil kommt der Vergabesenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.

Im konkreten Fall ging es um eine Ausschreibung der Bahn-Betriebs­krankenkasse. Diese hatte im April 2011 Pharmaherstellern mitgeteilt, sie wolle zum 1. Juli 2011 mit möglichst vielen Unternehmen Rabattverträge abschließen. So wollte die Krankenkasse sicherstellen, dass jeder Patient möglichst sein vertrautes Medikament rabattiert erhält.

 

Dabei hatte die Krankenkasse Rabattsätze zwischen 3 und 39,8 Prozent für jeden einzelnen Wirkstoff festgelegt. Die Hersteller konnten nun entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen mitmachen wollten. Allerdings wollte die Bahn-BKK die Verträge mit ganzen Unternehmensgruppen abschließen. Das heißt, der Vertrag hätte nicht nur für einen Hersteller, sondern auch dessen Tochterfirmen gegolten. Diese Klausel hielt das Oberlandesgericht für unzulässig. Ebenso kritisierte das Gericht, dass die Bahn-BKK die Verträge zunächst nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Die Vergabekammer des Bundes hatte bereits im Juni 2011 entschieden, die Bahn-BKK hätte europaweit ausschreiben müssen.

 

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts befand zudem, die Krankenkasse hätte die Ausschreibung in Lose aufteilen, also kleinteiliger vorgehen müssen. Sonst hätten die Firmen Verträge zu vorgeschriebenen Rabattsätzen über ihr gesamtes Sortiment abschließen müssen. Daher verlor die Bahn-BKK das Verfahren gegen vier Generikahersteller. /

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