IQWiG fordert Direktvergleiche zwischen neuen Arzneien |
10.01.2018 09:26 Uhr |
Von Daniela Hüttemann / 2017 hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gleich drei Immuntherapeutika mit der Indikation Urothelkarzinom auf ihren Zusatznutzen begutachtet – allerdings die einzelnen Antikörper nicht miteinander verglichen, da dies das Verfahren zur frühen Nutzenbewertung bislang nicht vorsieht. »Jetzt haben wir drei Wirkstoffe für dasselbe Anwendungsgebiet, aber die Bewertungsergebnisse können nicht vernünftig in Beziehung gesetzt werden«, kritisiert IQWiG-Leiter Professor Dr. Jürgen Windeler in einer Mitteilung.
Da solche Konstellationen nun immer häufiger aufträten, wünscht sich das IQWiG, bereits erfolgte Nutzenbewertungen als Vergleich heranziehen zu dürfen. Vergleichende Studien sollten aus Windelers Sicht öffentlich gefördert werden, »wenn die Hersteller die für eine gute Versorgung notwendigen direkten Vergleiche weiterhin nicht selbst durchführen.«
Foto: Fotolia/mdworschak
Bei den untersuchten Arzneistoffen handelt es sich um die Checkpoint-Inhibitoren Nivolumab, Atezolizumab und Pembrolizumab. Die IQWiG-Bewertungen fielen durchwachsen aus: Als Erstlinientherapie anstelle einer Chemotherapie kommt derzeit keiner der drei Wirkstoffe in Betracht. Nivolumab ist nicht entsprechend zugelassen, für Pembrolizumab und Atezolizumab ist laut IQWiG ein Zusatznutzen bei Therapiestart ohne Vorbehandlung nicht belegt.
In der Zweitlinientherapie sieht das IQWiG für Atezolizumab einen Anhaltspunkt und für Pembrolizumab einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Ein Zusatznutzen von Nivolumab als Zweitlinientherapie sei dagegen mangels geeigneter Studiendaten nicht belegt. »Dass wir zwei Zweitlinientherapien positiv bewerten konnten, aber für keinen der Wirkstoffe vernünftige Erstlinien-Studiendaten vorliegen, ist schon kurios«, so Windeler.
Wie so häufig bemängelt das Institut die mangelhafte und uneinheitliche Datenlage. Für drei der insgesamt fünf Fragestellungen hätten die Hersteller keine Studien benannt, in denen ihre Wirkstoffe direkt einer Vergleichstherapie gegenübergestellt wurden. Stattdessen reichten sie Daten aus einzelnen Studienarmen ein, die zudem teils unvollständig waren. /