Kartellamt verhängt Geldbußen |
08.01.2008 17:15 Uhr |
Kartellamt verhängt Geldbußen
dpa/PZ / Wegen unerlaubter Preisgestaltung bei Arzneimitteln hat das Bundeskartellamt gegen Apotheken, Landesapothekerverbände und Pharmahersteller Geldbußen in Höhe von insgesamt 615.000 Euro verhängt.
Mit rund 465.000 Euro entfällt auf neun Landesapothekerverbände, den Bundesverband der Arzneimittelhersteller und fünf Pharmahersteller der größte Teil des Bußgeldes, teilte das Kartellamt am Dienstag in Bonn mit. Sie hätten Apotheker kartellrechtswidrig aufgefordert, sich an unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller zu halten, um den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher zu begrenzen. Die Bußgelder wurden nach Angabe des Bundeskartellamts verhängt gegen den Landesapothekerverband Baden-Württemberg, den Bayerischer Apothekerverband, den Apothekerverband Brandenburg, den Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern, den Niedersächsischen Landesapothekerverband, den Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz, den Sächsischen Apothekerverband, den Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt und den Apothekerverband Schleswig-Holstein. Die betroffenen Pharmahersteller sind laut Kartellamt Bayer Vital, Boehringer Ingelheim, McNeil Pharma, Novartis Consumer Health und Procter & Gamble.
Reine Informationsveranstaltungen
Vor der Freigabe der OTC-Preise zum 1. Januar 2004 hatten die beschuldigten Organisationen Seminare für Apotheker veranstaltet. Auf diesen Veranstaltungen referierten Experten über die Möglichkeiten der Preisgestaltung bei OTC-Arzneimitteln. Ende Juli 2007 hatte das Kartellamt bereits die Geschäftsstellen der Apothekerverbände durchsuchen lassen. Gegenüber der PZ erklärten damals alle Verbände unisono, die Infomationsveranstaltungen hätten ausschließlich den Sinn gehabt, die Apotheker über die Konsequenzen der Preisfreigabe zu informieren. Es sei eine zentrale Aufgabe der Verbände ihre Mitglieder über die Auswirkungen von Gesetzesänderungen zu informieren, zumal die Apotheker bislang wegen der Arzneimittelpreisverordnung keine Erfahrungen mit der Kalkulation von Arzneimittelpreisen hatten. Es sei aber zu keiner Zeit Einfluss auf die Preisgestaltung in den Apotheken genommen worden, verwahrten sich die Verbände gegen die Anschuldigungen.
Außerdem sind nach Angaben der Behörde in einem Sonderfall wegen Preisabsprachen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen acht Hildesheimer Apotheker Geldbußen von insgesamt 150.000 Euro verhängt worden. Sämtliche Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig.
Die Fälle zeigten, dass der Gedanke des Wettbewerbs bei den Apothekern und Arzneimittelherstellern sich noch nicht ausreichend durchgesetzt habe, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer. Das Amt werde mit seiner Entscheidung dem Preiswettbewerb zum Wohle der Verbraucher auf die Sprünge helfen.
Im Raum Hildesheim warben nach Angaben des Kartellamts in einem gesonderten Fall rund 50 Apotheken mit gemeinsamen Preisen für ausgewählte, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel. Einige Hildesheimer Apotheker hätten Discount-Preise bei Wettbewerbern befürchtet. Um dieser Gefahr vorzubeugen, hätten sie mit reduzierten, abgesprochenen Preisen für einzelne Arzneimittel geworben. Auf diese Weise sollte auch der Markteintritt einer Discount-Apotheke erschwert werden.