Aus zwei mach eins |
Diesen Herbst können sich die Bürgerinnen und Bürger auf Kosten der Krankenkassen auch in Apotheken gegen Covid-19 und Influenza impfen lassen. Das niederschwellige Angebot soll Arztpraxen entlasten und die Impfquoten erhöhen. / Foto: Imago/Wolfgang Maria Weber
Die neue Leitlinie »Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken« plus begleitendem Kommentar mit näheren Erläuterungen ist neuerdings in einem eigenen Bereich auf der ABDA-Website unter www.abda.de/fuer-apotheker/schutzimpfungen einsehbar und downloadbar. Sie ersetzt die beiden Leitlinien »Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der Regelversorgung« und »Durchführung von Covid-19-Schutzimpfungen in Apotheken«. Die Inhalte wurden zusammengeführt und aktualisiert. Datiert ist sie mit Stand 16. März 2023, da hier die neue Leitlinie bereits von der Bundesapothekerkammer verabschiedet wurde. Veröffentlicht wurde sie allerdings erst vor Kurzem, um aktuellen Entwicklungen der STIKO und beim G-BA Rechnung zu tragen.
Die neue Leitlinie ist auch Grundlage des Vertrags zwischen Deutschem Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband zu Covid-19-Schutzimpfungen in Apotheken in der Regelversorgung. Die ältere Grippeimpf-Leitlinie im Rahmen der Modellprojekte wurde zurückgezogen, da die Modellvorhaben zum 1. Juli 2023 ausgelaufen sind. Auch die Grippeimpfung in der Apotheke ist zu diesem Herbst als Regelleistung bundesweit möglich. Durchführen dürfen die Schutzimpfungen nur entsprechend fortgebildete Apothekerinnen und Apotheker.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.