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Doc-Morris-Logo auf Masken

Auftritt von CDU-Spitzenpolitikern parteienrechtlich umstritten

Der Auftritt der CDU-Spitzenpolitiker mit den Doc-Morris Masken erregte nicht nur die Gemüter der Apotheker, sondern ist auch aus parteienrechtlicher Sicht umstritten. Zwei Expertinnen von Lobbycontrol und einem Institut für Parteienrecht klären im Gespräch mit der PZ über die rechtliche und politische Einordung des Masken-Gates auf. Die fehlende Transparenz des Werbe-Auftritts könnte sogar verfassungswidrig sein.
Charlotte Kurz
04.11.2020  17:55 Uhr

Ein Auftritt der drei CDU-Spitzenkandidaten Armin Laschet, Friedrich Merz und Norbert Röttgen während einer Wahlkampfveranstaltung der Jungen Union verärgerte zuletzt die Apothekerschaft und stößt gleichzeitig eine Debatte über mangelnde Transparenz in der Parteienfinanzierung an. Die drei Politiker, die sich aktuell um den Parteivorsitz der CDU bewerben, trugen Masken mit dem Logo der niederländischen Versandapotheke Doc Morris. Vor allem in den sozialen Netzwerken beschwerten sich insbesondere Apotheker unter dem Schlagwort »Maskengate« über diesen Auftritt, ein Apotheker verschickte zudem einen Brief an die drei Spitzenkandidaten.

Der Auftritt der drei Politiker wirft die Frage auf, wie Werbung wie diese mit dem Parteienrecht zu vereinbaren ist. Auf den ersten Blick ist die Frage leicht zu beantworten. Schaut man sich die Situation jedoch näher an, wird klar, dass sie komplizierter ist als gedacht.

»Parteienrechtlich ist hier zwischen Sponsoring und Parteispenden zu unterscheiden«, erklärt Heike Merten, Geschäftsführerin vom Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf. Beim Sponsoring werden der Partei vonseiten des Unternehmens Leistungen zur Verfügung gestellt, um damit eigene Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung zu verfolgen. Insbesondere bei Parteitagen sind häufig Stände von Wirtschaftsunternehmen zu sehen. Diese mieten die Stände, das Geld geht an die Parteien und wird als Einnahmen aus Veranstaltungen verbucht. Diese müssen die Parteien in den jährlichen Rechenschaftsberichten angeben. Die Einnahmen werden weiter nach Landesgeschäftsstellen und Verbänden aufgegliedert. Eine genaue Auflistung welche Unternehmen wie viel »gesponsert« haben, ist darin jedoch nicht zu finden.

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