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Auf ein E-Rezept mit Overwiening und Leyck Dieken

Das E-Rezept wird scharf gestellt. Ab dem 1. Januar dürfen die Praxen nur noch digital verordnen, sofern die Technik nicht komplett ausfällt. Die Apotheken hätten noch ein paar Wünsche offen, erklärt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in der Spezial-Ausgabe von PZ Nachgefragt. Und Noch-Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken blickt zurück auf die Entwicklung des E-Rezepts und nach vorne auf das, was die Digitalisierung den Apotheken noch bringen wir
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 20.11.2023  18:00 Uhr

Eigentlich sollte das E-Rezept längst Standard in deutschen Apotheken sein. Doch die eigentlich schon 2022 vorgesehene verpflichtende Einführung wurde verschoben, weil die Technik noch nicht überall reibungslos funktionierte. Overwiening fand diesen Schritt seinerzeit richtig. Allerdings dürfe jetzt nicht jede kleinste Hürde zum Anlass genommen werden, um die Einführung erneut zu verschieben. Ansonsten könne das Projekt nie mit Leben gefüllt werden. »Und ich glaube, dass es einfach jetzt kein Zurück mehr geben darf, dass wir jetzt wirklich dadurch müssen. Das wird >Learning by doing< sein«, so die ABDA-Präsidentin.

Auch Leyck Dieken ist zuversichtlich, dass die Kurve der eingelösten E-Rezepte jetzt weiter stark ansteigt. »Der Pflichttermin der gesetzlichen Wirksamkeit ab dem 1. Januar wird da glaube ich noch mal Gutes tun.« Leyck Dieken hofft auch, dass seine ärztlichen Kollegen »nicht einfach nur vom Hörensagen ein Urteil fällen«, sondern eigene Erfahrungen sammeln. »Und wir wissen aus Gesprächen mit den Apothekern, dass es wie alle Dinge, die man neu erlernt, so nach dem 20., 30. Rezept langsam vom Handgelenk aus geht.«

E-Rezept-Pflicht ohne Sanktionen?

Zwar dürfen die Praxen ab Januar nur noch digital verordnen, Sanktionen für das Ausstellen von Muster-16-Rezepten gibt es aber vorerst nicht. Diese werden erst mit dem Digital-Gesetz (DigiG) eingeführt, das erst später im neuen Jahr in Kraft treten wird. Möglicherweise wird daran sogar noch geschraubt, denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das Thema »sinnvolle Digitalisierung« auf ihren Wunschzettel geschrieben. Und Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat der KBV-Spitze zumindest mündlich zugesagt, sich um die größten Probleme der Ärzteschaft noch in diesem Jahr zu kümmern.

Overwiening weiß nicht, ob die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen tatsächlich ausgesetzt werden sollen. Die ABDA-Präsidentin ist aber überzeugt, dass nach dem Jahreswechsel ein ganz großer Teil der Ärzte und Ärztinnen das E-Rezept nutzen werden. Leyck Dieken fügt hinzu, dass das Rezept keine schwierig zu erlernende Anwendung sei. Man müsse sich nur ins Gedächtnis rufen, wie schnell die Apotheken während der Pandemie den Prozess umgesetzt hätten, die Impfzertifikate auszustellen. »Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir noch gute zwei Monate Zeit haben, das E-Rezept zu erlernen, dann muss man sagen, handelt es sich hier um einen viel, viel schlichteren Prozess.«

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