Auf ein E-Rezept mit Overwiening und Leyck Dieken |
Alexander Müller |
20.11.2023 18:00 Uhr |
Eigentlich sollte das E-Rezept längst Standard in deutschen Apotheken sein. Doch die eigentlich schon 2022 vorgesehene verpflichtende Einführung wurde verschoben, weil die Technik noch nicht überall reibungslos funktionierte. Overwiening fand diesen Schritt seinerzeit richtig. Allerdings dürfe jetzt nicht jede kleinste Hürde zum Anlass genommen werden, um die Einführung erneut zu verschieben. Ansonsten könne das Projekt nie mit Leben gefüllt werden. »Und ich glaube, dass es einfach jetzt kein Zurück mehr geben darf, dass wir jetzt wirklich dadurch müssen. Das wird >Learning by doing< sein«, so die ABDA-Präsidentin.
Auch Leyck Dieken ist zuversichtlich, dass die Kurve der eingelösten E-Rezepte jetzt weiter stark ansteigt. »Der Pflichttermin der gesetzlichen Wirksamkeit ab dem 1. Januar wird da glaube ich noch mal Gutes tun.« Leyck Dieken hofft auch, dass seine ärztlichen Kollegen »nicht einfach nur vom Hörensagen ein Urteil fällen«, sondern eigene Erfahrungen sammeln. »Und wir wissen aus Gesprächen mit den Apothekern, dass es wie alle Dinge, die man neu erlernt, so nach dem 20., 30. Rezept langsam vom Handgelenk aus geht.«
Zwar dürfen die Praxen ab Januar nur noch digital verordnen, Sanktionen für das Ausstellen von Muster-16-Rezepten gibt es aber vorerst nicht. Diese werden erst mit dem Digital-Gesetz (DigiG) eingeführt, das erst später im neuen Jahr in Kraft treten wird. Möglicherweise wird daran sogar noch geschraubt, denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das Thema »sinnvolle Digitalisierung« auf ihren Wunschzettel geschrieben. Und Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat der KBV-Spitze zumindest mündlich zugesagt, sich um die größten Probleme der Ärzteschaft noch in diesem Jahr zu kümmern.
Overwiening weiß nicht, ob die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen tatsächlich ausgesetzt werden sollen. Die ABDA-Präsidentin ist aber überzeugt, dass nach dem Jahreswechsel ein ganz großer Teil der Ärzte und Ärztinnen das E-Rezept nutzen werden. Leyck Dieken fügt hinzu, dass das Rezept keine schwierig zu erlernende Anwendung sei. Man müsse sich nur ins Gedächtnis rufen, wie schnell die Apotheken während der Pandemie den Prozess umgesetzt hätten, die Impfzertifikate auszustellen. »Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir noch gute zwei Monate Zeit haben, das E-Rezept zu erlernen, dann muss man sagen, handelt es sich hier um einen viel, viel schlichteren Prozess.«
Allerdings hatten mehrere Rechenzentren zuletzt gemeldet, dass die Fehlerquote bei E-Rezepten aktuell noch höher ist als bei den klassischen rosa Rezepten. Das Problem mit der Signatur wurde zwar inzwischen gelöst, aber viele Apotheken befürchten, dass die Krankenkassen neue Gründe für Retaxationen finden werden. Eigentlich hatten die Pharmazeuten gehofft, dass der sogenannte Referenzvalidator verhindern würde, dass überhaupt fehlerhafte E-Rezepte ausgestellt werden können.
Leyck Dieken beschreibt im Podcast ausführlich, wo das Problem liegt: Bei einem Prüfverfahren müssten an einer zentralen Stelle wiederum Daten zusammengeführt werden. Genau davor hätten die Architekten der Telematik-Infrastruktur (TI) immer gewarnt, weil damit eine Schwachstelle für Angriffe auf das System geschaffen werden könnte. Benötigt werde eine sichere Lösung, die den Datenfluss von 500 Millionen Rezepten bewerkstelligt. Die technische Umsetzung werde zum 1. Januar nicht möglich sein. »Wir arbeiten weiter an dem Thema.«
Für Ärger hatte zuletzt gesorgt, dass der Versender Doc Morris Praxen über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) angeschrieben und um E-Rezepte gebeten hat. Leyck Dieken betont, dass der Verzeichnisdienst der Gematik es eigentlich verbietet, für solche Werbeaussendungen verwendet zu werden. »Insofern müssen wir diesem Fall auch noch mal nachgehen.« Overwiening stimmt zu: »Das ist genau das, was eben nicht sein darf. Hier braucht es noch einmal ein Bewusstsein, dass das, was in der analogen Welt nicht erlaubt ist, weil es eben zu Lenkung, zu Steuerung, zu Manipulation führt, in der digitalen Welt auch nicht abgebildet werden kann.«
Die Unabhängigkeit von Ärzten und Apothekern untereinander sei extrem wichtig, so die ABDA-Präsidentin. Sie macht sich Sorgen, dass Patientinnen und Patienten allzu leicht manipuliert werden könnten – verkleidet als toller Service. »Bequemlichkeit und Versorgungssicherheit stehen oft gegeneinander in diesem System«, so Overwiening. Aber nur der sichere Weg garantiere eine verlässliche Versorgung.
Aktuell kann das E-Rezept mit der Gematik-App eingelöst werden, ausgedruckt als Token oder mittels der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) der Versicherten. Die Versender fühlen sich davon diskriminiert. Derzeit prüft die Gematik einen vierten Weg – eine Art virtuelles Kartenterminal: Dabei wird Leyck Dieken zufolge eine sogenannte NFC Bridge zum Smartphone gebaut. Damit kann das Gerät auslesen, dass der Nutzer wirklich seine EGK in den Händen hält. Der Gematik-Chef betont, dass auch diese Lösung absolut sicher sein müsste. Overwiening hat dagegen kein Verständnis dafür, dass für diese Entwicklung jetzt weitere Versichertengelder ausgegeben werden.
Einig sind sich die beiden, dass die Krankenkassen keine eigenen Apps anbieten sollten, um E-Rezepte einzulösen. Stattdessen sollte die Gematik-App verbessert werden – vor allem bei der Authentifizierung hakt es derzeit noch. Doch auch dabei sollen die Apotheken künftig unterstützen, Stichwort Identverfahren.
Leyck Dieken wird das nur noch von außen beobachten können, denn zum Jahreswechsel scheidet er an der Spitze der Gematik aus. Es sei, sagt er, »eine wunderschöne Zeit« gewesen. Aber Hand aufs Herz: Wer war in den Gesellschafterversammlungen am anstrengendsten? Die Krankenkassen? Die KBV? Oder doch die Apotheker? »Auf keinen Fall die Apotheker.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.