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Alzheimer-Krankheit
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Auch Donanemab fällt beim G-BA durch

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht keinen belegten Zusatznutzen für den Alzheimer-Antikörper Donanemab (Kisunla®). Überraschend kommt diese Entscheidung nicht. Auch den anderen zugelassenen Alzheimer-Antikörper Lecanemab (Leqembi®) ereilte dieses Urteil.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 16.04.2026  12:30 Uhr

Sowohl Lecanemab als auch Donanemab sind zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung (Mild Cognitive Impairment, MCI) oder leichter Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit. Die Wirkstoffe dürfen nur bei Personen mit bestätigter Amyloid-Pathologie verwendet werden, wenn sie zudem Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Nichtträger oder heterozygote ApoE ε4-Träger sind.

Mitte Februar hatte sich der G-BA bereits zu Lecanemab geäußert und keinen belegten Zusatznutzen bei früher Alzheimer-Krankheit im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard attestiert. Der GBA war damit der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Dezember 2025 gefolgt.

Im Falle Donanemab lief es nun ebenso ab. Im Februar 2026 kam das IQWiG zu dem Ergebnis, dass der Zusatznutzen des Antikörpers nicht belegt sei. Der G-BA teilt diese Meinung, wie einer Pressemitteilung von heute zu entnehmen ist. Der Vorsitzende des G-BA, Professor Dr. Josef Hecken, sagt darin, dass sich ein Vorteil gegenüber den bisherigen Behandlungsoptionen nicht belegen lasse. Die vorgelegten Daten gäben das nicht her. In beiden ausgewerteten Patientengruppen, Erwachsene mit leichter kognitiver Störung aufgrund der Alzheimer-Krankheit sowie Erwachsene mit einer leichten Alzheimer-Demenz, findet der G-BA keinen Zusatznutzen.

Der Beschluss des G-BA bildet nun die Grundlage für die Preisverhandlung für das Arzneimittel zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller Lilly. Diese wird in den nächsten Wochen starten.

Die Firma hat sich auch direkt zum G-BA-Beschluss zu Wort gemeldet – und teilt die Meinung natürlich nicht. »Aus Sicht von Lilly zeigt die Zulassungsstudie TRAILBLAZER-ALZ 2 in den Teilpopulationen der leichten kognitiven Störung und der leichten Alzheimer-Demenz statistisch signifikante Vorteile für Donanemab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese Effekte sind konsistent über mehrere patientenrelevante Wirksamkeitsendpunkte«, sagt Dr. Alexander Horn, Geschäftsführer der Lilly Deutschland GmbH, in einer Pressemitteilung.

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