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Keine Beanstandung vom BMG
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Assistierte Telemedizin startet am 1. Juli

Ab dem kommenden Monat können Apotheken assistierte Telemedizin anbieten. Das Bundesgesundheitsministerium hat den entsprechenden Schiedsspruch inzwischen geprüft und genehmigt.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 22.06.2026  14:00 Uhr

Ab dem ersten Juli dürfen die Apotheken Leistungen der assistierten Telemedizin (aTM) anbieten. Schon zu Beginn des Monats hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf Maßnahmen der assistierten Telemedizin gemäß § 129 Absatz 5 h SGB V verständigt. Die Vergütung und Details zum Nachweis der Inanspruchnahme wurden von der Schiedsstelle entschieden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) musste den Schiedsspruch allerdings noch prüfen. Das ist inzwischen geschehen. »Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Vereinbarung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat geprüft und nicht beanstandet, jedoch mit dem Auftrag zur fortlaufenden Weiterentwicklung versehen«, teilte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der PZ mit.

Die gesetzliche Grundlage für die assistierte Telemedizin wurde schon 2024 mit dem Digitalisierungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition geschaffen. Im Kern geht es dabei um die assistierte Inanspruchnahme einer Videosprechstunde in Apotheken oder ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Videosprechstunde. Die Apotheken können künftig für drei Leistungen eine pauschale Vergütung erhalten:

  • strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren (Sonder-PZN: 19816313)
  • Videosprechstunde (Sonder-PZN: 19816336)
  • strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren und Videosprechstunde (Sonder-PZN: 19816342)

Die Abrechnung erfolgt über einen gedruckten Sonderbeleg, der im kommenden Jahr durch eine elektronische Abrechnung ersetzt werden soll. Die Höhe der umsatzsteuerfreien Pauschale richtet sich nach dem Datum der Leistungserbringung:

  • in der Zeit vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027: 30 Euro
  • in der Zeit vom 01.07.2027 bis zum 30.06.2028: 25,50 Euro
  • in der Zeit vom 01.07.2028 bis zum 30.06.2029: 23 Euro
  • in der Zeit ab dem 01.07.2029: 21,50 Euro
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