Pharmazeutische Zeitung online
Apotheken-Bestellungen

Arztpraxen müssen bis Dienstag erste Covid-Impfstoffe bestellen

Die Hausarztpraxen müssen ihre erste Bestellung von Covid-19-Impfstoffen bis zum 30. März bei der sie beliefernden Apotheke abgeben, damit ab dem 7. April im ambulanten Sektor geimpft werden kann. Dabei soll jede Praxis nur bei einer Apotheke ordern. Die Apotheken sollen am 6. April die ersten Dosen ausliefern. Was muss dabei beachtet werden?
Daniela Hüttemann
25.03.2021  07:00 Uhr

Ab dem 7. April soll es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bundesweit mit dem Impfen in den Hausarztpraxen losgehen. Andere Fachärzte sind aufgrund knapper Impfstoffmengen vorerst ausgenommen. »Die Praxen werden einmal wöchentlich über den Großhandel durch die Apotheken mit Impfstoffen beliefert«, heißt es in einem neuen Infoblatt der KBV für Arztpraxen, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. In den ersten zwei Wochen, also vom 7. bis 18. April, werde ausschließlich der mRNA-Impfstoff Tozinameran (Comirnaty®) von Biontech und Pfizer zur Verfügung stehen und dieser wohl auch nur in relativ geringen Mengen pro Praxis. Ab der letzten Aprilwoche sei mit deutlich mehr Impfstoffdosen für Arztpraxen zu rechnen, dann auch mit dem Vektorimpfstoff »Covid-19 Vaccine Astra-Zeneca«.

Entscheidend ist, dass die Arztpraxen pünktlich bei den Apotheken die gewünschte Menge Impfdosen plus benötigtem Zubehör bestellen. Die erste Bestellung für die Kalenderwoche 14 ist bis Dienstag, 30. März, bis spätestens 12 Uhr mittags abzugeben. Grundsätzlich müssen Arztpraxen dann jede Woche immer bis spätestens Dienstag 12 Uhr die für die Folgewoche benötigten Impfdosen bestellen – und zwar jede Praxis ausschließlich nur bei der sie primär beliefernden Apotheke, wie die KBV in der vierseitigen »Praxis-Info« mehrfach betont. Bis zum darauf folgenden Donnerstag sollen die Apotheken die jeweiligen Praxen informieren, wie viele Dosen sie tatsächlich bekommen werden, damit die Arztpraxen die Impftermine gegebenenfalls verlegen können. In der ersten Bestellwoche soll dies bereits am Mittwoch, 31. März 2021, geschehen.

Die Apotheken sollen dann jeweils montagnachmittags ausliefern. Direkt in der ersten Impfwoche gibt es jedoch eine Ausnahme aufgrund des Feiertags an Ostermontag: Die Apotheken sollen Impfstoffe und Zubehör am Dienstag, 6. April, ausliefern, spätestens aber bis Mittwoch, 7. April, bis 12 Uhr.

Was müssen Apotheke und Praxis bei Transport und Lagerung beachten?

Aufgetaut wird der Biontech-Impfstoff wohl bereits in den Apotheken. Die Apotheken sollen laut PZ-Information demnächst über das genaue Prozedere informiert werden. Im KBV-Papier heißt es: »Mit der Lieferung des Impfstoffs wird ein Begleitdokument ausgehändigt, auf dem der Auftauzeitpunkt und das damit zusammenhängende Ende der Haltbarkeit vermerkt ist.« Biontech empfiehlt den Apotheken, über den gesamten Transportweg einen Temperaturlogger und eine qualifizierte Kühlbox zu verwenden.

Die Arztpraxen müssen den Impfstoff »in einem geeigneten Kühlschrank« bei 2 bis 8 Grad lagern. Dabei muss die Temperatur mittels Datenlogger mit Alarmfunktion kontinuierlich überwacht werden. Aufgetaut und ungeöffnet sind die Comirnaty-Ampullen dort maximal 120 Stunden, also fünf Tage, haltbar. Dabei zählen die Zeit für das Auftauen und der Transport bei den 120 Stunden bereits mit. Die am Montag ausgelieferten Ampullen müssen also bis zum Ende der Woche verbraucht werden.

Wichtig zu wissen: Die maximale Transportzeit, ob während des Auftauprozesses oder aufgetaut, beträgt insgesamt zwölf Stunden bei 2 bis 8 Grad. Dabei kann der Transport unterbrochen und später fortgesetzt werden. Bei Raumtemperatur sind die Vials aufgetaut und ungeöffnet nur zwei Stunden haltbar und dürfen so nicht mehr (mit Fahrzeugen) transportiert werden. Nach der Verdünnung muss der Impfstoff nicht mehr gekühlt werden, muss aber innerhalb von sechs Stunden verimpft werden.

Die Verdünnung des aufgetauten Konzentrats soll, da der Impfstoff keine Konservierungsstoffe enthält, unter möglichst aseptischen Bedingungen, also mit Schutzkleidung, Handschuhen et cetera, in der Arztpraxis erfolgen. Dazu benötigt die Praxis neben isotonischer Kochsalzlösung geeignete Spritzen und Kanülen mit möglichst geringem Totvolumen. Laut Biontech sollen nur 23- bis 25G-Kanülen verwendet werden. Eine Liste geeigneter Produkte sowie detaillierte Angaben zur Rekonstitution finden Ärzte und Apotheker unter impfzentrum.biontech.de oder über die Biontech Pro App; eine impfstoffbezogene Übersicht zum benötigten

Impfzubehör pro Impfstoff-Mehrdosenbehältnis stellt die KBV hier bereit.

Der Astra-Zeneca-Impfstoff ist ungeöffnet sechs Monate im Kühlschrank haltbar. Er muss nicht verdünnt werden. Pro Ampulle sind offiziell zehn Dosen deklariert. Für geöffnete Ampullen gilt: Nach Entnahme der ersten Dosis aus dem Mehrdosenbehältnis darf der Impfstoff nicht mehr als 48 Stunden im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad gelagert werden; innerhalb dieses Zeitraums kann der Impfstoff bei bis zu 30 °C für bis zu sechs

Stunden gelagert und angewendet werden. Nach Ablauf der sechs Stunden bei Raumtemperatur muss der Impfstoff verworfen werden, das heißt, er darf nicht wieder in den Kühlschrank zurückgestellt werden.

Leere beziehungsweise fast leere Ampullen müssen als medizinischer Abfall in Behältern zum Entsorgen von spitzen und scharfen Gegenständen entsorgt werden. Bekommt die Apotheke beschädigte Vials geliefert, soll sie sich direkt an den Kundenservice von Biontech wenden und die betroffenen Ampullen dorthin einschicken und nicht eigenständig entsorgen.

Anfangs maximal acht Comirnaty-Ampullen pro Praxis

Zunächst kann jede Hausarztpraxis nur 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche bestellen. Die Menge wird dann auf die Mehrdosenbehältnisse umgerechnet, wobei bei Comirnaty mit sechs Dosen pro Ampulle kalkuliert wird. Eine Arztpraxis kann also vorerst drei bis acht Fläschchen bestellen. Allerdings warnt die KBV, dass wohl insbesondere zu Beginn auch diese geringen Bestellwünsche nicht unbedingt komplett erfüllt werden können. Anfangs sollen eine Million Impfdosen pro Woche bereit stehen.

Für die Bestellung sollen die Ärztinnen und Ärzte das Formular Muster 16 verwenden. Für die Erstimpfung erfolgt eine generische Bestellung der Impfstoffdosen, das heißt ohne die spezifische Angabe des Impfstoffs, einschließlich des entsprechenden Impfzubehörs, zum Beispiel nach dem Muster »30 Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör«. Perspektivisch soll bei Verfügbarkeit von höheren Impfstoffmengen eine impfstoffspezifische Bestellung erfolgen können, so die KBV.

Weiter heißt es: »Damit sichergestellt werden kann, dass für die Zweitimpfung der gleiche Impfstoff zur Verfügung steht wie für die Erstimpfung, bestellen Praxen hierfür den entsprechenden Anteil impfstoffspezifisch mit dem Hinweis auf die Zweitimpfung.« Das kann zum Beispiel so aussehen: »50 Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon 18 Impfstoffdosen Comirnaty Biontech/Pfizer und 10 Impfstoffdosen Covid-19-Vaccine AstraZeneca für Zweitimpfungen«. Die Apotheken sollen die Anzahl der ausgelieferten Dosen an die Vial-Inhalte anpassen.

Bei der Bestellung für die Zweitimpfungen ist das in der Corona-Impfverordnung festgelegte Impfintervall zu berücksichtigen. Demnach soll der Biontech/Pfizer-Impfstoff im Abstand von sechs Wochen, der Astra-Zeneca-Impfstoff im Abstand von zwölf Wochen verimpft werden. Eine begonnene Grundimmunisierung sollte mit demselben Impfstoff wie bei der Erstdosis abgeschlossen werden. Für ein sogenanntes »Mix & Match« liegen noch keine Studiendaten vor. Zu anderen planbaren Impfungen, zum Beispiel gegen Gürtelrose oder Grippe, soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach jeder Covid-19-Impfung eingehalten werden. Notfallimpfungen sind davon ausgenommen.

Mehr von Avoxa