| Ev Tebroke |
| 21.04.2020 14:36 Uhr |
»Auch im Rahmen der Modellvorhaben muss sowohl eine Gefährdung der Patientinnen und Patienten ausgeschlossen als auch die Versorgung der Stationen mit Arzneimitteln gewährleistet werden«, heißt es in dem Entwurf. Dies sei in der Konzeptionierung der Modellvorhaben zu berücksichtigen und werde durch die Verantwortlichkeit der Apothekenleiter sichergestellt. »Das Konzept soll eine Festlegung der teilnehmenden Stationen des Krankenhauses enthalten. Durch die vorgesehene obligatorische behördliche Zustimmung soll zusätzlich sichergestellt werden, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine unvertretbaren Risiken entstehen. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, ist die Zustimmung zu widerrufen.«
Außerdem ist laut Entwurf Folgendes zu beachten: Damit Medikamente automatisiert auf Station abgegeben werden dürfen, muss die Anforderung für die Arzneimittel im Original vorliegen. Zudem muss bei Bedarf zuvor eine Beratung stattgefunden haben. Die automatisierte Abgabe darf nur durch pharmazeutisches Personal veranlasst und autorisiert werden. Die Veranlassung der Abgabe ist außerdem zu dokumentieren. Die Modellvorhaben sind laut Entwurf auf den Stationen von einem Apotheker durch verstärkte Kontrollen der gelieferten Arzneimittel zu begleiten.
Die Projekte sind auf maximal fünf Jahre befristet. Sie sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, um neue Erkenntnisse zur Weiterentwicklung automatisierter Formen der Arzneimittelversorgung von Krankenhausstationen zu erhalten.
Was die weitere Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes betrifft (IfSG), so soll künftig dauerhaft eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug zu Covid-19 und SARS-CoV-2 bestehen. Auch sind Meldepflichten zur Genesung und bei negativen Labortests vorgesehen. Zudem sollen Testungen auf Covid-19 Kassenleistung werden. Und um zukünftig den Nachweis einer Immunität erbringen zu können, soll der Immunstatus zusammen mit dem Impfstatus in einem Ausweis dokumentiert werden müssen.
Mit Blick auf den Bevölkerungsschutz im Fall von Influenza plant die Koalition für die kommende Grippesaison 2020/2021 mehr Grippeimpfstoff ein. »Durch eine ausreichende Versorgung der Risikogruppen mit saisonalen Grippeimpfstoffen kann eine Belastung des Gesundheitssystems mit Influenza-Patienten verringert werden, sodass die vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der Covid-19-Patienten genutzt werden können«, heißt es zur Begründung.
Die Formulierungshilfe soll voraussichtlich am 29. April im Bundeskabinett beschlossen und aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.