Zusätzlich betont das Papier die Notwendigkeit ausreichender »gesundheitlich zuträgliche Atemluft«. Durch verstärktes Lüften soll die Konzentration von möglichen Aeorosolen im Raum reduziert werden. Insbesondere das Fensterlüften mit einer Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten wird empfohlen. Das Umweltbundesamt empfiehlt nach jedem Niesen oder Husten in Innenräumen sofort stoßzulüften. Eine CO2-Messung kann die Qualität der Raumluft zusätzlich überprüfen. Der Einsatz von Ventilatoren ist laut Regelwerk nur in Räumen mit Einzelbelegung zulässig, da die Luftverwirbelung zur Verteilung von möglichen Aeorosolen im Raum beiträgt.
Bei der betrieblichen Nutzung von Fahrzeugen, beispielsweise bei Botendienstfahrten, ist laut Arbeitsschutzregel darauf zu achten, dass möglichst nur eine Person im Wagen sitzt. Zudem sollte lediglich ein beschränkter Personenkreis das gleiche Fahrzeug benutzen. Der Innenraum des Fahrzeugs muss jedoch regelmäßig gereinigt werden, insbesondere bei jedem Nutzerwechsel.
Die konkretisierten Maßnahmen richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens und demnach an alle Beschäftigte. Die neue Regel wurde in Zusammenarbeit der Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt. Das Ministerium betont jedoch auf seiner Website: »Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzgesetzes, bleiben unberührt.«