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Bundesapothekerkammer

Approbationsordnung soll novelliert werden

Die Bundesapothekerkammer (BAK) will eine Änderung der Approbationsordnung für Apotheker anstoßen. Ziel ist es, angehende Apotheker besser auf die geänderten Inhalte des Berufs vorzubereiten.
Annette Mende
21.11.2019  14:40 Uhr

Jens Spahn (CDU) ist bekanntlich ein sehr reformfreudiger Gesundheitsminister. Eines seiner Vorhaben war und ist es, die Ausbildungsordnungen der Gesundheitsberufe unter die Lupe zu nehmen und nach alten Zöpfen zu schauen, die aus seiner Sicht abgeschnitten werden sollten. Eine Reform der Psychotherapeutenausbildung hat er bereits auf den Weg gebracht und auch das PTA-Reformgesetz befindet sich im Gesetzgebungsprozess.

Dass früher oder später auch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf den Spahnschen Prüfstand kommt, ist zu vermuten, zumal die mit dem Perspektivpapier »Apotheke 2030« beschlossene Hinwendung zu mehr klinischer Pharmazie im Apothekenalltag aus Sicht vieler Apotheker – jedoch nicht aller – eine Anpassung der Ausbildung erforderlich macht. BAK, Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG), Konferenz der Fachbereiche Pharmazie und Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) formulierten deshalb bereits vor zwei Jahren im Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektiv­papier Apotheke 2030 (KLP-P) übergeordnete Ziele einer Neuausrichtung der Pharmazeutenausbildung.

Um den Prozess selbst in die Hand zu nehmen, hat die BAK jetzt beschlossen, die Änderung der AAppO anzustoßen. Dazu wolle man zunächst mit allen Beteiligten reden, sagte BAK-Präsident Andreas Kiefer vergangene Woche in einem Videointerview. Darunter zu verstehen seien die Berufsträger in den verschiedenen Berufsfeldern, die Hochschullehrer, die Länder und das Gesundheitsministerium, »damit der Prozess angestoßen wird und letztlich auch durch das, was wir vorgearbeitet haben, zum Erfolg geführt wird«.

Thesen zur Neuausrichtung der Approbationsordnung

Die Vorarbeit geleistet hat insbesondere die Arbeitsgruppe »Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers« der BAK, der auch vier junge Apotheker angehörten. Sie hat allgemeine Thesen zur Ausbildung sowie Thesen zur universitären Ausbildung, zum dritten Ausbildungsabschnitt und zur pharmazeutischen Prüfung erarbeitet, denen die Mitgliederversammlung der BAK vorige Woche zustimmte. Wichtigstes Ziel, das auch Kiefer im Interview hervorhob, ist es, die Einheitlichkeit der Approbation zu erhalten. Wer ein Pharmaziestudium abgeschlossen und die Approbation erlangt hat, muss demnach auch künftig den Apothekerberuf in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen ausüben können. Einem Bachelor-Master-Studiengang wird eine klare Absage erteilt.

Was die universitäre Ausbildung angeht, wird eine Überprüfung der Inhalte und eine stärkere Praxisorientierung angemahnt. Explizit genannt werden die Fächer pharmazeutische Biologie, Technologie, klinische Pharmazie und Pharmakologie sowie das Grundstudium. Auch soll gemäß dem Thesenpapier die Zusammenarbeit mit anderen Heilberuflern durch mehr interprofessionelle Ausbildung sowie die Vermittlung von Kommunikations-Skills verbessert werden. Nicht zuletzt fordert die BAK, den Gegenstandskatalog für das erste Staatsexamen, der vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet wird, zu überarbeiten. Diese Forderung erhob auch der BPhD bei seiner Verbandstagung in Erlangen.

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