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Mögliches Generikagesetz

Apothekern droht Regelungslücke bei Abgaberegeln

Eigentlich wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erste Entwürfe für sein geplantes Generikagesetz schon Anfang des Jahres präsentieren – jetzt verzögert sich das Verfahren. Den Apothekern droht deswegen eine Regelungslücke – schließlich laufen die während der Pandemie eingeführten, gelockerten Abgaberegeln Anfang April aus.
Benjamin Rohrer
10.02.2023  12:15 Uhr
Apothekern droht Regelungslücke bei Abgaberegeln

Seit Monaten arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an einem sogenannten Generikagesetz – mit dem Vorhaben will die Ampel-Koalition insbesondere auf die Lieferengpass-Krise reagieren. Mitte Dezember hatte Minister Lauterbach erstmals einen Entwurf noch vor Weihnachten angekündigt. Eine Woche später präsentierte der Minister dann allerdings lediglich Eckpunkte, die mit dem Gesetz geregelt werden könnten. Unter anderem soll es für Apotheken eine Engpass-Pauschale von 50 Cent geben – allerdings nur für bestimmte Arzneimittel, die auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell als Engpass gemeldet sind, und auch nur nach Rücksprache mit dem Arzt.

Zudem ist in den Eckpunkten eine Verstetigung der während der Coronavirus-Pandemie eingeführten Sonderregeln enthalten. Zur Erinnerung: Mit der Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hatte der Verordnungsgeber unter anderem festgelegt, dass Apotheken auch nicht-rabattierte Arzneimittel abgeben dürfen, wenn die Rabattarzneimittel nicht verfügbar sind. Mit dem Generikagesetz will die Ampel-Koalition diese Regeln verstetigen – allerdings ebenfalls nur für offiziell beim BfArM gelistete Engpässe. Doch trotz mehrerer Ankündigungen des Ministers liegt ein offizieller Entwurf des Gesetzes weiterhin nicht vor. Nach Informationen der PZ befindet sich das BMG weiterhin in der Ressortabstimmung mit anderen Ministerien. Eine Ministeriumssprecherin hatte zuletzt gegenüber der PZ bestätigt, dass man die Ressortabstimmung erst im Februar gestartet habe – bis der erste Entwurf bekannt wird, könnten also noch Wochen vergehen.

Pandemie-Verordnungen laufen Anfang April aus

Durch diese Verzögerungen drohen den Apotheken ab dem 7. April allerdings mehrere Regelungslücken. Schließlich läuft die Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung samt ihrer Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz an diesem Tag aus. Steht bis dahin keine per Gesetz etablierte Nachfolgeregelung, gelten automatisch wieder die strikteren Abgaberegeln, die die Apotheken vor der Pandemie beachten mussten. Somit wären nicht nur die Aut-simile-Abgaben bei Nicht-Verfügbarkeit, sondern auch gelockerte Regulierungen für die BtM-Abgabe von einer Apotheke an eine andere Apotheke. (Hier sehen Sie alle Inhalte der Verordnung.)

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