Apotheker wegen Paxlovid-Handel vor Gericht |
Alexander Müller |
08.11.2024 14:30 Uhr |
Vor dem Landgericht Berlin muss sich ein Apotheker wegen des mutmaßlich illegalen Handels mit Paxlovid verantworten. / © PZ
Anfang 2022 hatte die Bundesregierung 1 Million Packungen des Covd-19-Medikaments Paxlovid gekauft. Im November 2022 wurde mit einer Allgemeinverfügung geregelt, dass Apotheken das Mittel gegen Vorlage eines Rezepts abgeben dürfen. Die Vergütung betrug 30 Euro netto, der Großhandel erhielt 20 Euro. Abgerechnet wurde aber nicht mit den Krankenkassen, sondern direkt mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Paxlovid blieb im Eigentum des Bundes und durfte nicht frei gehandelt werden.
Anfang 2023 wurde im Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgestellt, dass vereinzelte Apotheken große Mengen des Mittels geordert hatten, teilweise mehr als 1000 Packungen, obwohl die Corona-Pandemie zu dieser Zeit ihren Höhepunkt längst überschritten hatte. Ermittlungen wurden von zwei Dutzend Staatsanwaltschaften bundesweit angestellt, in Berlin gab es bei sechs Apotheken Durchsuchungen.
Am heutigen Freitag wurde vor dem Landgericht Berlin die erste Anklage in einem »Paxlovid-Fall« verhandelt. Einem Apotheker aus der Hauptstadt wird zur Last gelegt, in sechs Fällen insgesamt 2701 Packungen Paxlovid ohne Rezept verkauft zu haben. Es wurde vermutet, dass der unbekannte Käufer das Mittel im Ausland weiterverkauft haben könnte, Belege dafür gibt es aber nicht.
Der Apotheker hatte das Mittel zu einem Stückpreis von 41,65 Euro verkauft, mithin rund 112.500 Euro eingenommen, abzüglich der Großhandelsmarge stand am Ende ein Gewinn von 58.500 Euro. Die Staatsanwaltschaft geht aber von einem Schaden in Höhe von mehr als 1,7 Millionen Euro aus, denn sie legt den Einkaufspreis des BMG von 665 Euro zugrunde. Die Einziehung dieses Betrags sei anzuordnen, so Staatsanwalt Dorian Dorschfeldt.
Apotheker Michael S. hatte bei der Durchsuchung in seinem Wohnhaus und in der Apotheke umfassend mit den Ermittlern kooperiert und den Verkauf ohne Vorliegen einer Verordnung auch eingeräumt. Über seine Verteidigerin ließ er zum Prozessauftakt eine Erklärung verlesen. Er habe verstanden, dass der Verkauf ein Fehler gewesen sei, den er bereue und für den er sich aufrichtig entschuldige.
Allerdings habe er sich nicht in dem vorgeworfenen Umfang bereichern wollen, denn der vom BMG bei der zentralen Beschaffung gezahlte Preis wurde erst durch spätere Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung öffentlich bekannt. Für den vom BMG an den US-Konzern Pfizer gezahlten Preis hätte sich S. das Mittel auch nicht in dieser Menge beim Großhandel bestellt, schon wegen des immensen Lagerrisikos.
Von dem Eigentumsvorbehalt des BMG habe er ebenfalls zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Kenntnis gehabt, gab der Apotheker zu Protokoll. »Ich ging davon aus, dass ich Eigentum erworben habe.« Erst mit einem Schreiben des Berliner Apothekervereins habe er davon erfahren, dass ein Handeltreiben untersagt war. Das Rundfax vom 9. Januar 2023 habe er aber nicht vor dem 13. Januar gesehen – also erst nach den vorgeworfenen Verkäufen.
Die Verkäufe waren in der Warenwirtschaft nachvollziehbar – und wurden laut dem Apotheker auch versteuert. Sein Rohertrag habe unter dem Strich bei 27.000 Euro gelegen, erklärte er, bevor er sich im Abschluss seiner Erklärung noch einmal für das Verhalten entschuldigte.
Sein Rechtsanwalt hatte zuvor noch einige Anmerkungen verlesen. So sei der Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall »überdenkenswert«. Die Apotheken durften demnach nach der Allgemeinverfügung Paxlovid zunächst in unbegrenzter Menge bevorraten, die Eigentümerschaft des BMG sei nicht ersichtlich gewesen.
Und bei der Berechnung des tatsächlichen Vermögensnachteils werde in der Klage übersehen, dass dem Bund auch bei pflichtgemäßem Verhalten kein kleinerer Schaden entstanden wäre – angesichts des Einkaufswerts des BMG in Höhe von 665 Euro. Die gelieferten Paxlovid-Packungen hätten zudem nur noch eine Haltbarkeit von drei Monaten gehabt, der »Ladenhüter« hätte nach Ablauf ansonsten vernichtet werden müssen. So gehe es übrigens 420.000 Packungen, die derzeit verfallen beim Bund lagerten – fast die Hälfte der ursprünglich bestellten Bestände. Sein Mandant hätte die 2701 Packungen regulär nie verkaufen können, betonte der Anwalt.
Zu den mutmaßlichen Verstößen gegen des Arzneimittelgesetz (AMG) sagte der Verteidiger, dass der Vorwurf des illegalen Großhandelsbetriebs nicht erfüllt sei. Für eine Gewerbsmäßigkeit müsse der Handel planmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen, hier gehe es aber um eine vorrübergehende Einnahmequelle. Es habe sechs Verkäufe in zehn Tagen gegeben, weitere Verkäufe seien nicht beabsichtigt gewesen.
Als Zeugin wurde beim ersten Prozesstag noch die Ermittlungsführerin gehört. Sie berichtete, dass Apotheker S. sehr kooperativ gewesen sei und die Belege in der Warenwirtschaft schlüssig gewesen seien. Etwas verwundert zeigte sich der Vorsitzende Richter Bo Meyer, dass keine Anstrengungen unternommen wurden, den Käufer der 2701 Paxlovid-Packungen zu ermitteln. Die Hauptkommissarin gab zu Protokoll, dass der Ankäufer dem Apotheker nicht namentlich bekannt gewesen sei und er nur eine »Allerweltsbeschreibung« habe abgeben können. »Er war der Beschuldigte, die andere Person hat mich nicht weiter interessiert«, so die Ermittlerin.
Das Verfahren wird am 13. November fortgesetzt, dann sollen eine Beamtin des BMG sowie drei Mitarbeiterinnen aus der Apotheke des S. als Zeugen gehört werden.
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