Apotheker sollten jetzt ihre Scanner testen |
Jennifer Evans |
12.01.2022 18:00 Uhr |
Die Spurensuche nach Fehlern hat aber noch zwei weitere Hintergründe: Zum einen lässt sich der E-Rezept-Code in Zukunft mit demselben Scanner auslesen wie der Data-Matrix-Code auf einer Rx-Packung. Eine Offizin ist demnach gut beraten, wenn der Scanner fehlerfrei funktioniert. Und zum anderen erhalten perspektivisch die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, noch direkter Prüfpfade im Securpharm-System abzufragen, um etwaige Verstöße gegen die Fälschungsschutzrichtlinie nachzuvollziehen.
Grundsätzlich ist es den Behörden zwar schon jetzt möglich, auf Anfrage bei der Securpharm-Geschäftsstelle Informationen zu den Alarmen zu erhalten, dabei handelt sich aber derzeit noch um einen mehrstufigen Prozess. Die entsprechenden Rechte dazu definiert eine Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2015. Wie die ABDA ankündigte, will sie ihre Mitgliedsorganisationen aber darüber informieren, sobald eine automatisierte Abfrage durch die Behörden möglich ist.
Der neue Scanner-Test ist über die auf der Weboberfläche des Securpharm-Apothekenservers Securpharm-GUI (Grafik User Interface) zu finden.