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ABDA

Apotheker sollen Corona-Schnelltests durchführen

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz vorgelegt. Unter anderem sollen mit dem Gesetz neue Teststrategien umgesetzt werden, bei denen auch Antigen-Schnelltests im Mittelpunkt stehen. Die ABDA fordert hier rechtliche Klarheit: Die Apotheker sollten die Tests rechtssicher anbieten und durchführen dürfen – und dafür vergütet werden.
Benjamin Rohrer
16.10.2020  15:00 Uhr
Apotheker sollen Corona-Schnelltests durchführen

Die Bundesregierung will mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz auf die weitere Verbreitung des Coronavirus reagieren. Unter anderem ist eine Stärkung der Gesundheitsämter vorgesehen, es geht aber auch um Umstellungen bei den Testrategien. Hintergrund sind die hohen Auslastungen der Labore bei den PCR-Tests auf das Coronavirus. Schon in dieser Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium daher eine neue Nationale Teststrategie per Verordnung erlassen, in der Antigen-basierte Schnelltests auf das Coronavirus eine wichtige Rolle spielen. Konkret sollen die Schnelltests insbesondere in Kliniken und Pflegeheimen durchgeführt werden.

Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz will die Regierung nun dafür sorgen, dass diese Schnelltests häufiger und leichter durchgeführt werden können. Denn: Bislang sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass meldepflichtige Krankheiten wie das Coronavirus nur von Ärzten festgestellt werden dürfen. Mit dem neuen Gesetz soll dieser Arztvorbehalt nun abgeschafft werden, sodass auch beispielsweise Pfleger in Heimen die Tests durchführen können.

ABDA: Rechtssicherheit für Apotheker

Die ABDA will diesbezüglich nun aber auch Klarheit für Apotheker. Wie die PZ bereits berichtet hatte, gibt es für die Pharmazeuten mit Blick auf die Abgabe solcher Tests weiterhin viele offene Fragen. Denn einerseits gibt es im Markt inzwischen zugelassene Schnelltests in größeren Verbund-Verpackungen, die die Apotheker über den Großhandel bestellen können. Andererseits ist es ihnen aber strikt untersagt, die Tests an Laien abzugeben. Denn in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) gibt es eine solche Ausnahme bislang nur für HIV-Tests, die schon an Endverbraucher abgegeben werden dürfen.

Die ABDA geht nun sogar einen Schritt weiter und fordert von der Bundesregierung, dass Apotheker die Tests nichts nur abgeben, sondern auch durchführen dürfen. Dies solle zudem von den Krankenkassen erstattet werden, heißt es.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: »Wir regen allerdings dringend an, ergänzend einen rechtsicheren Rahmen für die Abgabe und auch die Durchführung von Point-of-Care-Tests durch Apotheken vorzusehen. Das flächendeckende Netz der Apotheken bietet der Bevölkerung einen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsleistungen und sollte ebenfalls für die Versorgung mit Point-of-Care-Tests genutzt werden. Die Durchführung solcher Tests würde darüber hinaus auch Regelungen erfordern, die eine Abrechnung durch Apotheken gegenüber den Kostenträgern ermöglicht.«

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