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Covid-19-Zertifikate
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Apotheker können Impfnachweis über DAV-Portal erzeugen

Obwohl nach wie vor einige Unsicherheiten bezüglich der Erzeugung der digitalen Covid-19-Impfnachweise bestehen, ist nun klar: Die Apotheken sollen die elektronischen Zertifikate innerhalb des DAV-Verbändeportals erzeugen. Außerdem erteilte die EU am Dienstag grünes Licht für das technische System, über das die digitalen Zertifikate EU-weit überprüft werden können.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 01.06.2021  14:06 Uhr

EU-System: Technischer Startschuss ab heute

Was genau bei der Erzeugung der elektronischen Impfausweise in den Apotheken beachtet werden muss, steht allerdings immer noch nicht konkret fest. Laut ABDA-Informationen müssen sich diese technischen Vorgaben für die Zertifikate erst noch aus einer verbindlichen EU-Verordnung ergeben. Zwar haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten bereits auf ein gemeinsames Covid-19-Zertifikat geeinigt. Die rechtlichen Vorgaben werden aber erst mit einer entsprechenden EU-Verordnung zum 1. Juli 2021 offiziell in Kraft treten.

Allerdings teilte die Europäische Kommission am heutigen Dienstag mit, dass das »technische Herzstück des EU-System« für das Covid-19-Zertifikat bereits ab dem heutigen 1. Juni online geht. Über dieses EU-Gateway können die Zertifikate in Form eines QR-Codes geprüft werden. So können sich sowohl EU-Bürger als auch Behörden vergewissern, dass die digitalen Nachweise echt sind. Der Start des EU-Gateways ist nun für sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, möglich, die dieses System freiwillig einen Monat vor Inkrafttreten der dazugehörigen EU-Verordnung bereits nutzen wollen. Auch Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Polen und Tschechien haben beschlossen, das EU-weite System ab heute zu verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass ab dem 1. Juli alle EU-Mitgliedsstaaten bei den europaweiten Covid-19-Zertifikaten mitmachen werden. Deutschland kann damit künftig jederzeit mit den digitalen Impf-, Genesenen- und Testnachweisen starten.

Das EU-System wurde von T-Systems und SAP entwickelt und ist im Rechenzentrum der EU-Kommission in Luxemburg angesiedelt. Die erforderlichen Signaturschlüssel sind jedoch auf Servern auf nationaler Ebene hinterlegt. Über dieses System ist es möglich, dass nationale Apps und Systeme in der ganzen EU zu Prüfzwecken auf diese Schlüssel zugreifen können. Die EU-Kommission betont allerdings, dass bei der Überprüfung der QR-Codes keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden.

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