Apotheker fordern Fixhonorar in Höhe von 10 Euro |
Mit großer Mehrheit beschlossen wurde auch die Forderung nach einem sogenannten »Mitarbeiterpakt«. Konkret werden der Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, das Apothekenhonorar gezielt zu erhöhen, damit auch die Apothekenbeschäftigten direkt profitieren. Konkret sollen die Apothekengewerkschaft Adexa und der Deutsche Apothekerverband (DAV) diesen Pakt aushandeln. Vorgeschlagen wird eine Fonds-Lösung, bei der ähnlich wie beim Nacht- und Notdienstfonds, Gelder gesammelt werden, um diese dann später an die Mitarbeiter auszuschütten.
Klare Zustimmung fand auch ein Antrag des Berliner Apothekerverbands, demzufolge der Kassenabschlag künftig als Nettobetrag festgeschrieben werden soll. Hintergrund sind die Diskussionen um eine mögliche Absenkung der Mehrwertsteuer, die in der Ampel-Koalition derzeit geführt werden. Eine solche Absenkung könnte sich über den Kassenabschlag, der derzeit als Bruttobetrag berechnet wird, quasi doppelt negativ auswirken. Zudem fordert die Hauptversammlung nach einem entsprechenden Beschluss, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband Verhandlungen zu Vergütungen aufnehmen, die Apotheker erhalten, wenn sie arzneimittelbezogene Daten in die elektronische Patientenakte (EPA) eintragen. Ein ähnlicher Antrag der Kammer Berlin wurde ebenfalls beschlossen, in dem es um die Vergütung von EPA-Einträgen bei der Verwendung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA ) geht.
Zudem fordern die Apotheker sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag auf, die Vergütung für die Grippeimpfstoffversorgung auskömmlicher zu gestalten und dafür zu sorgen, dass es eine dauerhafte finanzielle Rückerstattung für nicht genutzte Dosen gibt. Gefordert wird auch ein neues Honorar, das die Kassen den Apotheken für den Arbeitsaufwand rund um die Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln zahlen sollen. Beziffert haben die Apotheker dieses Honorar aber nicht.
Eine intensive Debatte entfaltete sich zum Thema Verblisterung. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe forderte in einem Antrag, dass neben die Verblisterung neben der Abgabe von Fertigarzneimitteln als honorierte Standard-Versorgungsform etabliert wird. Allerdings warnten viele Delegierte vor größeren, negativen Konsequenzen, beispielsweise rund um die Entstehung von größeren Blisterzentren. Auch juristische Fragen wurden diskutiert. Der Antrag wurde schließlich it großer Mehrheit abgelehnt. Große Zustimmung hingegen fand ein Leitantrag, in dem gefordert wird, dass die Apotheken nicht mehr länger für den Ausfall der Herstellerrabatte haften sollen. Vielmehr müsse es ein Honorar geben, das die Apotheken für ihre Inkasso-Leistungen erhalten.