Apotheker fordern Fixhonorar in Höhe von 10 Euro |
Einstimmig beschlossen wurde die Forderung nach einer Honorarerhöhung für Apotheken in mehreren Bereichen. / Foto: Alois Mueller
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Einer der Diskussionsschwerpunkte der DAT-Hauptversammlung am heutigen Freitagvormittag lag beim Apothekenhonorar. In einem zusammengefassten Leitantrag wurden mehrere Forderungen zum Apothekenhonorar aus Kammern und Verbänden aufgegriffen, die allesamt Erhöhungen der Apotheken-Vergütung vorsehen. In dem einstimmig beschlossenen Antrag fordert die Hauptversammlung den Gesetzgeber und auch den Verordnungsgeber dazu auf, »nach vielen Jahren endlich eine sachgerechte Erhöhung des Apothekenhonorars« vorzunehmen.
Die Antragsteller weisen in der Begründung darauf hin, dass das Fixum seit 2013 nicht mehr angepasst wurde. Damals war es von 8,10 Euro auf dann 8,35 Euro erhöht worden. Zudem habe es für die Inflationsentwicklung sowie für die steigenden Personal- und Sachkosten keine Ausgleiche gegeben. Die nach 2013 eingeführten neuen Honorarformen (pharmazeutische Dienstleistungen, Notdienstpauschale, etc.) seien nicht geeignet, diese Kostensteigerungen zu decken. Auch die sinkende Apothekenzahl weise darauf hin, dass die steigenden Kosten nicht mehr durch das Honorar gedeckt werden können. Die Hauptversammlung macht der Politik für die Honorarerhöhung mehrere Vorschläge:
1) Anpassung des Fixhonorars auf 10 Euro plus 5 Prozent des Arzneimittelpreises
2) Anhebung des Botendienstpauschale
3) Anhebung der BtM-Dokumentationsvergütung
Das Plenum diskutierte dann noch, ob die Apothekerschaft der Politik für diese Forderungen einen neuen, umfassenden Zahlenkatalog zum wirtschaftlichen Zustand der Apotheken vorlegen sollen. ABDA-Geschäftsbereichsleiterin Claudia Korf wies allerdings darauf hin, dass derzeit bereits die neue Runde des ABDA-Datenpanels laufe. Geplant sei zudem eine neue Art der automatischen Datenerhebung, mit der die ABDA – nach Zustimmung der Inhaber – Daten direkt aus den Apotheken bezieht. Man arbeite derzeit an diesem Projekt, so Korf.
Mit großer Mehrheit beschlossen wurde auch die Forderung nach einem sogenannten »Mitarbeiterpakt«. Konkret werden der Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, das Apothekenhonorar gezielt zu erhöhen, damit auch die Apothekenbeschäftigten direkt profitieren. Konkret sollen die Apothekengewerkschaft Adexa und der Deutsche Apothekerverband (DAV) diesen Pakt aushandeln. Vorgeschlagen wird eine Fonds-Lösung, bei der ähnlich wie beim Nacht- und Notdienstfonds, Gelder gesammelt werden, um diese dann später an die Mitarbeiter auszuschütten.
Klare Zustimmung fand auch ein Antrag des Berliner Apothekerverbands, demzufolge der Kassenabschlag künftig als Nettobetrag festgeschrieben werden soll. Hintergrund sind die Diskussionen um eine mögliche Absenkung der Mehrwertsteuer, die in der Ampel-Koalition derzeit geführt werden. Eine solche Absenkung könnte sich über den Kassenabschlag, der derzeit als Bruttobetrag berechnet wird, quasi doppelt negativ auswirken. Zudem fordert die Hauptversammlung nach einem entsprechenden Beschluss, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband Verhandlungen zu Vergütungen aufnehmen, die Apotheker erhalten, wenn sie arzneimittelbezogene Daten in die elektronische Patientenakte (EPA) eintragen. Ein ähnlicher Antrag der Kammer Berlin wurde ebenfalls beschlossen, in dem es um die Vergütung von EPA-Einträgen bei der Verwendung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA ) geht.
Zudem fordern die Apotheker sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag auf, die Vergütung für die Grippeimpfstoffversorgung auskömmlicher zu gestalten und dafür zu sorgen, dass es eine dauerhafte finanzielle Rückerstattung für nicht genutzte Dosen gibt. Gefordert wird auch ein neues Honorar, das die Kassen den Apotheken für den Arbeitsaufwand rund um die Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln zahlen sollen. Beziffert haben die Apotheker dieses Honorar aber nicht.
Eine intensive Debatte entfaltete sich zum Thema Verblisterung. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe forderte in einem Antrag, dass neben die Verblisterung neben der Abgabe von Fertigarzneimitteln als honorierte Standard-Versorgungsform etabliert wird. Allerdings warnten viele Delegierte vor größeren, negativen Konsequenzen, beispielsweise rund um die Entstehung von größeren Blisterzentren. Auch juristische Fragen wurden diskutiert. Der Antrag wurde schließlich it großer Mehrheit abgelehnt. Große Zustimmung hingegen fand ein Leitantrag, in dem gefordert wird, dass die Apotheken nicht mehr länger für den Ausfall der Herstellerrabatte haften sollen. Vielmehr müsse es ein Honorar geben, das die Apotheken für ihre Inkasso-Leistungen erhalten.
Keine lange Diskussion und eine prompte, fast einstimmige Zustimmung gab es für einen Leitantrag, der sich mit dem Retaxationen durch Krankenkassen beschäftigt. Die Hauptversammlung fordert die Politik dazu auf, einen ganzen Regelungskatalog zu Retaxationen gesetzlich festzuhalten. Darin soll beispielsweise die Neuregelung enthalten sein, dass Krankenkassen nur retaxieren dürfen, wenn ihnen ein nachzuweisender finanzieller Schaden entstanden ist. Zudem soll es bei allen Rabattvertragsänderungen eine anschließende Friedenspflicht geben. Den Kassen soll es zudem untersagt werden, Dienstleister zu beschäftigen, die nach Rezeptfehlern suchen – auf Basis einer Erfolgsbeteiligung. Zudem sollen die Apotheken bei Abgabefehlern grundsätzlich immer die Möglichkeit bekommen, Einspruch einzulegen.
In einem weiteren Leitantrag sprachen sich die Apothekerinnen und Apotheker mit überwältigender Mehrheit für Entbürokratisierungen in mehreren Bereichen aus. Mit nur einer Gegenstimme hat die Hauptversammlung zudem das Ende der Präqualifizierung gefordert.