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GSAV

Apotheker beziehen Stellung

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) erhält derzeit den finalen Feinschliff. Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss am kommenden Mittwoch trommeln die Apotheker noch einmal für ihre Positionen. Im Fokus stehen etwa die Importquote und das E-Rezept.
Christina Müller
08.04.2019  13:30 Uhr

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) beziehen Stellung zum GSAV-Regierungsentwurf. Einig sind sie sich unter anderem darin, dass die Import-Förderklausel fallen muss. Diese Regelung berge strukturelle Risiken, denen kein adäquater finanzieller Nutzen für die Arzneimittelversorgung gegenüberstehe. Stattdessen öffne die Importquote Medikamentenfälschern Tür und Tor. »Aufgrund der regelhaft beteiligten unterschiedlichen Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten sind Ursprung und Handelswege parallel vertriebener Arzneimittel in bestimmten Fallkonstellationen kaum noch nachvollziehbar«, kritisiert die ABDA. »Nach den Erfahrungen der Bundesländer erschwert dieses Geschäftsmodell in Verdachtsfällen sowohl den Arzneimittelüberwachungs- als auch den Strafverfolgungsbehörden die Einschätzung der Gefahrenlage und behindert ein schnelles und angemessenes Eingreifen.«

Dabei bezieht sich die Bundesvereinigung auf eine Entschließung des Bundesrats, in der die Abgeordneten ebenfalls auf die Streichung der Klausel dringen. Seit im vergangenen Jahr der Fall Lunapharm für Schlagzeilen gesorgt hatte, macht sich insbesondere das Land Brandenburg dafür stark, die Quote zu kippen. Dort hatte der Pharmahändler seinen Sitz. Die Rückendeckung des Bundesrats lässt die Apotheker hoffen, die ungeliebte Vorschrift endlich loszuwerden, denn das GSAV ist zustimmungspflichtig.

Was das E-Rezept betrifft, so begrüßt die ABDA das Ziel der Regierung, den Weg für elektronische Verschreibungen möglichst schnell freizumachen. »Wir sehen allerdings die Notwendigkeit, dass zunächst alle beteiligten Leistungserbringerorganisationen gemeinsam die Eckpunkte hierfür schaffen.« Um das Erstellen, Übermitteln und Abrechnen von E-Rezepten zu regeln, wollen sich die Apotheker mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an einen Tisch setzen und gemeinsam die Rahmenbedingungen erarbeiten. Zudem appelliert die ABDA an den Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass »bereits die technischen Vorkehrungen ein Makeln von elektronischen Verordnungen aus rein kommerziellem Interesse sowie deren unzulässige Zuweisung zu bestimmten Leistungserbringern unmöglich machen«.

Mit Blick auf den Plan der Regierung, Biologika auf Apothekenebene austauschen zu lassen, zeigt sich vor allem die AMK skeptisch. »Es handelt sich um komplexe Wirkstoffe sowohl hinsichtlich ihrer Struktur, Herstellung und Qualitätskontrolle als auch ihrer Wirkung«, gibt die Kommission zu bedenken. Sie zweifelt daran, dass das für chemische Arzneistoffe gängige Rabattvertragssystem auf biologische Produkte übertragbar ist und verweist etwa auf die »unvermeidbare Chargenvariabilität«. Darüber hinaus sieht sie in den unterschiedlichen Applikationssystemen der einzelnen Präparate eine potenzielle Quelle für Medikationsfehler bei einem Produktwechsel. Gegen eine Erstversorgung mit einem Biosimilar sei jedoch nichts einzuwenden, heißt es.

Die Sicherheit der Patienten sollte stets Priorität vor ökonomischen Interessen im Gesundheitswesen erhalten, hatte die AMK bereits am vergangenen Donnerstag in einer Resolution gefordert. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, mit dem GSAV die Überwachungsbefugnisse der Landesbehörden sowie die Koordinierungsfunktion und Kompetenz der Bundesoberbehörden zu stärken. Um die Patientensicherheit bei der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, dringt die AMK unter anderem darauf, den Parallelhandel innerhalb der Europäischen Union zu beschränken sowie jegliche Vermittler- und Mitvertreibertätigkeit zu verbieten.

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