| Melanie Höhn |
| 14.03.2022 15:00 Uhr |
Darüber hinaus äußerte sich die ABDA auch zu den Abweichungsmöglichkeiten zur Approbationsordnung. Am 3. Juli 2020 erließ das BMG erste Abweichungsverordnungen zu den Approbationsordnungen der Apotheker, Ärzte und Zahnärzte. Universitäten und praktischen Ausbildungsstätten wurde es ermöglicht, »bestimmte Ausbildungsinhalte sachgerecht an die epidemische Lage anzupassen« – wie etwa digitale Lehrformate oder teilweises Homeoffice während der praktischen Ausbildung. Die ABDA sieht aufgrund nach wie vor hohen Infektionszahlen und ungewisser Entwicklung dringenden Bedarf, diese Verordnung beizubehalten.
Weiterhin erscheine der ABDA die geplante Abschaffung der Möglichkeit, »allgemein in ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens (wie z.B. Apotheken) eine Maskenpflicht vorzusehen«, überprüfungswürdig.