Apotheken sollen Comirnaty und Vaxzevria gleichmäßig verteilen |
Nicht immer kann der Großhandel derweil auch allen Bestellungen nachkommen. So lag die Anzahl der georderten Dosen im Zuge der ersten Lieferwelle etwa 60 Prozent über der tatsächlich verfügbaren Menge. Ist dies der Fall, nimmt der Großhandel gleichmäßig Kürzungen über ein gesamtes Bundesland vor. Damit kommt in der Apotheke unter Umständen nicht die bestellte Menge Vials an. Für die Apotheker beginnt dann erneut das Rechnen: Sie müssen die tatsächlich gelieferten Fläschchen so verteilen, dass dies der jeweiligen Bestellmenge der Praxen »bestmöglich entspricht und jeder Arzt jeweils in etwa gleiche Mengen der beiden Impfstoffe erhält«, heißt es beim DAV.
Darüber hinaus müssen die Offizinen auch weiterhin die strengen Regeln der sogenannten Allgemeinverfügung im Blick behalten. Die hatte das Bundesministerium für Gesundheit in der vergangenen Woche in Kraft gesetzt, um eine faire Verteilung der knappen Impfstoffe zu garantieren. Apotheken dürfen die Vakzine demnach nur bei ihrem Hauptgroßhändler ordern und müssen die Bestellungen der Praxen jeweils einzeln übermitteln.