Apotheken sollen Comirnaty und Vaxzevria gleichmäßig verteilen |
Bei der Bestellung von Covid-19-Impfstoffen müssen Apotheken in der kommenden Woche erstmals darauf achten, dass zwei verschiedene Vakzine zur Verfügung stehen. / Foto: Fotolia/WavebreakMediaMicro
Der erste Aufschlag ist gemacht und wird von allen Seiten gelobt. Direkt nach Ostern haben Apotheken und Großhandel erstmals Covid-19-Impfstoffe an rund 35.000 Hausarztpraxen verteilt. Die Bilanz der ersten Lieferwelle fällt positiv aus. Nicht nur der Vertrieb ist zufrieden mit dem Prozess, auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach am heutigen Freitag in Berlin von einem sehr guten Start.
Die Impfstoffe für die kommende Woche sind bereits bestellt. Ab Montag werden diese vom Großhandel aufgetaut und gehen in die Auslieferung. Nur einen Tag später (13. April) läuft dann bereits die Frist für die Bestellungen der Folgewoche (19. Bis 23. April) aus. In den Apotheken dürfte es dann noch einmal etwas komplizierter werden als bislang. So werden in Kalenderwoche (KW) 16 mit Cormirnaty® (Biontech/Pfizer) und Vaxzevria® (Astra-Zeneca) erstmals zwei verschiedene Impfstoffe in die Praxen gelangen. Dennoch bleiben die Vakzine bis auf Weiteres ein knappes Gut. Apotheken müssen die Bestellungen der Ärzte daher gerecht und sinnvoll auf die beiden Impfstoffe verteilen.
Insgesamt sollen in KW 16 etwas mehr als 1 Millionen Dosen zur Verfügung stehen, von denen 45 Prozent auf Comirnaty und 55 Prozent auf Vaxzevria entfallen. Ärzte sollen generisch verordnen und die beiden Impfstoffe in etwa zu gleichen Teilen bekommen. Das geht aus einem Rundschreiben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hervor. Dabei dürfen die Offizinen die Anzahl der Dosen pro Vial nicht aus den Augen verlieren. So können Ärzte aus einem Biontech-Fläschchen sechs Impfdosen und aus einem Astra-Zeneca-Vial insgesamt 10 Dosen ziehen. Bestellt der Arzt 16 Dosen, sollen die Apotheken die Praxis demnach mit jeweils einem Fläschchen der beiden Vakzine beliefern.
Was aber, wenn der Arzt weniger als 16 Dosen anfordert? Laut DAV muss die Apotheke dann selbst entscheiden, welche Kombination der beiden Impfstoffe am ehesten der Bestellung entspricht. In keinem Fall darf die Offizin die Bestellung des Arztes jedoch aufstocken und der Praxis damit mehr Dosen zur Verfügung stellen. Im Zweifel müssen die Apotheker also kürzen, damit die Bestellung zur Anzahl der Dosen pro Vial passt.
Grundsätzlich sollen die Offizinen beim Großhandel im Verhältnis 1:1 bestellen, also die gleiche Anzahl Fläschchen beider Vakzine ordern. Zum Einsatz kommen dabei die Vial-bezogene PZN für Comirnaty (PZN 17377588) und Vaxzevria (PZN 17377625). Auch dabei gilt: Über die konkreten Bestellungen der Praxen hinaus dürfen die Apotheken keine weiteren Impfdosen anfragen.
Nicht immer kann der Großhandel derweil auch allen Bestellungen nachkommen. So lag die Anzahl der georderten Dosen im Zuge der ersten Lieferwelle etwa 60 Prozent über der tatsächlich verfügbaren Menge. Ist dies der Fall, nimmt der Großhandel gleichmäßig Kürzungen über ein gesamtes Bundesland vor. Damit kommt in der Apotheke unter Umständen nicht die bestellte Menge Vials an. Für die Apotheker beginnt dann erneut das Rechnen: Sie müssen die tatsächlich gelieferten Fläschchen so verteilen, dass dies der jeweiligen Bestellmenge der Praxen »bestmöglich entspricht und jeder Arzt jeweils in etwa gleiche Mengen der beiden Impfstoffe erhält«, heißt es beim DAV.
Darüber hinaus müssen die Offizinen auch weiterhin die strengen Regeln der sogenannten Allgemeinverfügung im Blick behalten. Die hatte das Bundesministerium für Gesundheit in der vergangenen Woche in Kraft gesetzt, um eine faire Verteilung der knappen Impfstoffe zu garantieren. Apotheken dürfen die Vakzine demnach nur bei ihrem Hauptgroßhändler ordern und müssen die Bestellungen der Praxen jeweils einzeln übermitteln.