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Impfstoff-Verteilung KW 18

Apotheken müssen Praxen zweimal pro Woche beliefern

Ab dem 3. Mai kommt erstmals der Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson in die Arztpraxen. Die Apotheken liefern ihn zusammen mit dem Mittel von Biontech/Pfizer. Die Dosen von AstraZeneca kommen hingegen extra. 
Jennifer Evans
23.04.2021  15:00 Uhr

Umgang mit Janssen

Da die Apotheken in der KW 18 erstmals rund 400.000 Dosen des Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson erhalten, gibt die Bundesapothekerkammer (BAK) ein paar Arbeitshilfen zum Umgang mit dem neuen Vakzin, das die europäische Arzneimittelbehörde – EMA Mitte April 2021 für den Einsatz in Europa freigegeben hatte. Grundsätzlich handelt es sich beim Abpacken des Arzneimittels Covid-19 Vaccine Janssen demnach um eine pharmazeutische Tätigkeit gemäß § 1a Abs. 3 ApBetrO. Damit fällt die Tätigkeit unter das Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Apotheke. »Dadurch wird sichergestellt, dass das Arzneimittel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt und ggf. kurzfristig gelagert wird, die Qualität des Arzneimittels nicht negativ beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden.«

Die Apotheke muss sicherstellen können, den vektorbasierten Impfstoff des amerikanischen Herstellers bei 2°C bis 8°C kurzfristig zwischenlagern zu können. Ein Mitarbeiter der Offizin muss die Kühlschrank-Temperatur daher entsprechend überwachen und dokumentieren. Außerdem ist es Aufgabe des Apothekenleiters zu organisieren, wer aus seinem Team für die Entgegennahme des Impfstoffs, dessen Vorbereitung sowie dessen Auslieferung an die Arztpraxen zuständig ist. Dabei muss das pharmazeutische Personal die nötige Sorgfalt walten lassen und auch mit den Besonderheiten beim Abpacken vertraut sein. Es geht nicht nur darum, die Kühlpflicht einzuhalten, sondern auch, Erschütterungen des Impfstoffs zu vermeiden.

Sollte es auf dem Transportweg zur Apotheke zu Temperaturproblemen oder zu einer Beschädigung  kommen, werde der pharmazeutische Großhandel die Apotheke davon unterrichten, so die BAK. »Die betroffene Lieferung wird markiert, gesperrt und der Apotheke nicht ausgehändigt.« Außerdem weist die BAK die Apotheken darauf hin, dass der pharmazeutische Großhandel derzeit einen Mangel an Sekundärverpackungen hat, also die Schaumstoffeinsätze der Kühlboxen, und er diese spätestens bei der nächstfolgenden Impfstofflieferung zurücknimmt.

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