Apotheken müssen Genesenen mit Booster neue Zertifikate ausstellen |
Unklar ist noch, wann Johnson-Geimpfte offiziell als geboostert durchgehen und ob ihre Nachweise über Impfung »2 von 1« ausreicht, um sich bei 2G-plus-Regeln von der Testpflicht zu befreien. Bayern etwa verlangt dafür zwei Auffrischimpfungen, eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Auch das BMG wollte sich auf Nachfrage der PZ in dieser Frage nicht eindeutig positionieren.
Fest steht derweil: In Deutschland müssen Genesene mit Booster ebenso wie Johnson-Geimpfte nochmal in die Apotheke gehen, um ein Zertifikat mit neuer Kodierung zu bekommen. Eine automatische Anpassung der Nachweise wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein. Die EU-Kommission lässt das zwar explizit zu. Zum Tragen kommen kann diese Option allerdings nur in Ländern mit einem Register, das die Impfungen zentral erfasst. Apotheken sollten sich daher wappnen und darauf einstellen, dass die Nachfrage nach Impfzertifikaten im Februar deutlich steigt.
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