Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Novelle der Testverordnung

Apotheken können Coronatests für Gesundheitsamt übernehmen

Im Kampf gegen die Pandemie sollen die Gesundheitsämter künftig auch Apotheken offiziell damit beauftragen können, Patienten auf das Coronavirus zu testen. Das geht aus dem Entwurf für eine Novelle der Testverordnung hervor.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 13.01.2021  14:08 Uhr

In kaum einem Bereich gibt es derzeit so viel Bewegung wie bei den Antigentests. So hatte die Bundesregierung zunächst den strikten Arztvorbehalt gekippt und die Abgabe der Kits in der Apotheke auch an Pflegeheime erlaubt. Kurz darauf waren Schulen und Kitas gefolgt, Lehrer und Erzieher dürfen sich inzwischen sogar selbst testen. Seit Kurzem können darüber hinaus Apotheken Antigentests durchführen. Einige Offizinen haben sich bereits an diese neue Leistung gewagt.

In Zukunft dürften deutlich mehr Apotheken eine wichtige Rolle in der Teststrategie des Bundes übernehmen. So sollen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes Apotheken offiziell damit beauftragen können, Patienten auf das Virus zu testen. Die Offizinen sollen dabei ausschließlich Antigentests einsetzen, heißt es in der geplanten Änderung der Testverordnung, die der PZ vorliegt. Pro Test ist dabei eine Vergütung von 5 Euro vorgesehen.

Mehr Rechtssicherheit

Im Kern soll es unter anderem um breit angelegte Tests in bestimmten Einrichtungen gehen. So sollten künftig umfassender und einfacher Personen getestet werden könne, die zwar keine Symptome zeigten, »bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären«, begründet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Vorstoß in seinem Entwurf. Denkbar wäre das etwa nach einem Coronafall in einer Klinik oder Gemeinschaftsunterkunft. Konkret sollen nun in Paragraf 6 der Testverordnung die Leistungserbringer einzeln genannt werden, die Tests im Auftrag der Gesundheitsämter durchführen können. Neben Apotheken sollen dazu auch medizinische Labore, Zahnärzte sowie ärztliche und zahnärztliche Einrichtungen zählen.

Bislang bleibt die Testverordnung in diesem Punkt sehr allgemein und spricht lediglich von weiteren Leistungserbringern. In einigen Regionen hatten Gesundheitsämter auf Basis dieser Formulierung bereits Apotheken mit der Testung beauftragt. Jetzt folgt die offizielle Klarstellung: »Die Konkretisierung der beauftragungsfähigen Personen und Einrichtungen ist erforderlich, um die für die Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderliche Rechtssicherheit hinsichtlich der bestehenden Beauftragungsmöglichkeiten zu schaffen«, heißt es.

Unterschiedliche Honorare für Ärzte und Apotheker

In der Einbeziehung der Apotheken sieht das BMG eine große Chance. So könnten sie einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Teststrategie der Länder leisten. Aufgrund des dichten Apothekennetzes stehe »ein ortsnaher, niedrigschwelliger Zugang zu PoC-Antigen-Tests zur Verfügung«. Darüber hinaus hofft die Bundesregierung aber auch auf Einsparungen. »Die Einbeziehung von nicht ärztlichen und nicht zahnärztlichen Leistungserbringern führt zu einer Entlastung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds«, schreibt das Ministerium. Tatsächlich soll die Vergütung der Apotheker mit 5 Euro pro Test weit geringer ausfallen als das in der aktuellen Testverordnung bereits verankerte Honorar der Ärzte in Höhe von 15 Euro. Dieses sollen die Mediziner allerdings sowohl für Antigen- als auch für PCR-Tests bekommen, die eine aufwendigere Abwicklung erfordern. Eine genaue Erklärung der unterschiedlichen Honorare liefert der Entwurf der neuen Testverordnung allerdings nicht. Eine Anfrage der PZ beim Bundesministerium für Gesundheit blieb bislang unbeantwortet. Neben der Vergütung der reinen Leistung sieht die aktuelle Verordnung eine Erstattung der Beschaffungskosten in Höhe von maximal 9 Euro pro Test vor.

Darüber hinaus soll die geänderte Verordnung künftig auch Tests in Einrichtungen wie der Wohnungslosenhilfe regeln. Zudem sollen etwa ambulanten Hospizdiensten und in der Eingliederungshilfe tätigen Anbietern künftig monatlich mehr Antigentests zur Verfügung stehen. In Kraft treten soll die Verordnung am 16. Januar und damit bereits in wenigen Tagen.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa