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Coronavirus
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Apotheken-Impfungen sind umsatzsteuerfrei abzurechnen

Seit Anfang Februar bieten zahlreiche Apotheken Covid-19-Impfungen an. Mit Blick auf die Apotheken-Vergütung war bislang die Frage offen, ob die Honorare mit oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden müssen. Die Ministerien für Finanzen und Gesundheit stellen nach Informationen der PZ nun klar, dass die Impfberatungen, die Impfungen selbst und die damit verbundene Zertifikatserzeugung umsatzsteuerfrei sind.
Datum 21.04.2022  10:29 Uhr
»Normale« Zertifikate weiterhin mit Umsatzsteuer abrechnen

»Normale« Zertifikate weiterhin mit Umsatzsteuer abrechnen

Der DAV weist auch darauf hin, dass Vergütungen für die »normale« Zertifikatsausstellung nicht von der Umsatzsteuerbefreiung betroffen sind. In diesem Fall handele es sich um eine nachträgliche Nachweiserstellung, die reinen Dokumentationszwecken dient. Die Softwarehäuser und Rechenzentren sind bereits über die umsatzsteuerrechtlichen Klarstellungen informiert.

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