| 21.04.2022 10:29 Uhr |
Der DAV weist auch darauf hin, dass Vergütungen für die »normale« Zertifikatsausstellung nicht von der Umsatzsteuerbefreiung betroffen sind. In diesem Fall handele es sich um eine nachträgliche Nachweiserstellung, die reinen Dokumentationszwecken dient. Die Softwarehäuser und Rechenzentren sind bereits über die umsatzsteuerrechtlichen Klarstellungen informiert.