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Coronavirus-Tests

Apotheken dürfen ab Freitag Antigentests an Schulen abgeben

Mit einer neuen Rechtsverordnung plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass Lehrer und Erzieher selbst Antigentests durchführen dürfen. Mit der Verordnung ist zudem geregelt, dass Apotheken die Schnelltests ab Freitag auch an Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen abgeben dürfen.
Charlotte Kurz
03.12.2020  14:00 Uhr
Apotheken dürfen ab Freitag Antigentests an Schulen abgeben

Im Zuge der weiter voranschreitenden Pandemie möchte die Regierung die Schulen trotz aktuell hoher Infektionszahlen offenhalten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) verzeichnete am Donnerstag 22.046 Coronavirus-Neuinfektionen. Um Lehrer und Erzieher, aber auch Kinder und Jugendliche vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, soll am Freitag eine neue Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Kraft treten. Darin ist geregelt, dass Lehrer und Erzieher sich künftig selbst auf das Coronavirus testen dürfen. Allerdings müssen sie für diesen Zweck an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. 

Mit der Verabschiedung des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes hatte der Gesetzgeber bereits den Arztvorbehalt bei der Durchführung von Schnelltests aufgeweicht, um laut BMG »patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.« Damit könne grundsätzlich jeder die Tests anwenden, allerdings müssen diese durch entsprechend geschultes Personal erfolgen, erklärte ein BMG-Sprecher auf Nachfrage der PZ.

Die Verordnung ändert nun die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) im Rahmen der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Das bedeutet, dass die Änderungen nach dem Ende der Pandemie und einem entsprechenden Beschluss des Bundestags, spätestens jedoch zum 31. März 2021, wieder zurückgenommen werden. Ab Freitag gilt nun, dass In-Vitro-Diagnostika, zu denen Schnelltests zählen, auch an Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Kindertagespflegeeinrichtungen, Schulen, Heime und Ferienlager abgegeben werden können. Apotheken können somit künftig Antigentests nicht nur wie bisher an Praxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Rettungsdienste abgeben, sondern auch Bildungseinrichtungen mit den Schnelltests versorgen. Die BMG-Verordnung, die der PZ vorliegt, erscheint am Donnerstag im Bundesanzeiger und tritt damit am morgigen Freitag in Kraft.

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