| Alexander Müller |
| 17.12.2025 09:58 Uhr |
Die AOK Baden-Württemberg hat sich mit dem LAV auf einen neuen Liefervertrag geeinigt. / © imago images/Müller-Stauffenberg
Die AOK Baden-Württemberg hat sich mit dem Landesapothekerverband (LAV) auf einen Ergänzungsvertrag zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach §129 SGB V geeinigt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse ist ebenfalls beteiligt. Die PZ hat über die Hintergründe schon ausführlich berichtet, seit gestern ist der neue Vertrag nun von allen Seiten unterschrieben.
Mit der Einführung des E-Rezepts hat die Idee der Direktabrechnung Aufwind bekommen. Doch für die Krankenkaassen bedeuten Einzelrechnungen der Apotheken einen erheblichen Mehraufwand. Die Sammelabrechnung über ein Rechenzentrum vorzugeben, begegnet rechtlichen Vorbehalten, weshalb auch der neue Vertrag explizit beide Möglichkeiten vorsieht.
Die Apotheken »können« zur Abrechnung Rechenzentren in Anspruch nehmen, heißt es. Was künftig nicht mehr geht: E-Rezepte direkt mit der Kasse abrechnen und die Papierrezepte über ein Rechenzentrum einreichen. Denn in § 11, Absatz 5 heißt es: »Die Abrechnung einer Apotheke über mehrere Rechenzentren ist nicht zulässig.«
Die Apotheke kann demnach zwischen Selbstabrechnung und Abrechnung über ein Rechenzentrum wählen. Wenn aber ein Rechenzentrum beauftragt wird, »hat im gleichen Abrechnungsmonat die Abrechnung ausschließlich über das durch die Apotheke beauftragte Rechenzentrum zu erfolgen«. Als Argument für die Bündelung der Abrechnung wird regelmäßig vorgetragen, dass Vorgaben wie die Einhaltung der Importquote oder die Abwicklung von Herstellerabschlägen oder Retaxationen nur so begegnet werden kann.
Vorschreiben können die Kassen die gebündelte Abrechnung nicht. Sie sind gemäß § 130 Abs. 3 SGB V verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen eine Rechnung der Apotheke zu begleichen, sonst verlieren sie ihren Anspruch auf den Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro pro Packung.
Für das Modell der Sammelrechnung hat sich in der Praxis daher die Abschlagszahlung etabliert. Die Kassen zahlen einen anteiligen Betrag, bezogen auf die Vormonatsrechnung, vorfristig. In Baden-Württemberg gab es bislang dazu eine bilaterale Vereinbarung mit den Rechenzentren.
Jetzt wird die Abschlagszahlung in einer Anlage zum Liefervertrag geregelt. Damit verpflichten sich die Kassen, spätestens zum 3. Kalendertag des Monats eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent des Durchschnittsbetrags der drei vorherigen Monate an das Rechenzentrum zu leisten. Der größere Referenzzeitraum soll saisonale Schwankungen abfedern, wie sie vor allem während der Sommermonate auftreten. Die Restzahlung wird laut Anlage bis spätestens zum 10. Kalendertag nach Eingang der Rechnung bei der Krankenkasse geleistet.
Die Rechenzentren erhalten also nach der neuen Regelung früher einen höheren Abschlag als bislang und können ihrerseits den Apotheken früher einen Abschlag gewähren. Zusammen mit den Vorfinanzierungsangeboten macht das eine Direktabrechnung für die Apotheken weniger spannend – zumal die AOK die Abschlagszahlung nur gewährt, wenn die Apotheke einmal monatlich abrechnet und mit mindestens 500.000 Euro.
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, freut sich über die Neuregelung. »Dieser Vertrag stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Arzneimittelversorgung für unsere Versicherten weiter zu verbessern und gibt durch die einheitliche Abschlagsregelung den Apotheken wichtige finanzielle Planungssicherheit«, sagte er gegenüber der PZ. »Wir sind zuversichtlich, dass dieser Vertrag einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und effizienten Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg leisten wird«, so Bauernfeind weiter.
Wie Apotheken, die bislang direkt abrechnen, mit dem neuen Vertragswerk umgehen werden, muss sich zeigen. Denn eine getrennte Abrechnung von E-Rezepten über Dienstleister wie Scanacs und Papierrezepten über ein Rechenzentrum ist nach den neuen Regeln nicht ohne Weiteres möglich.