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ABDADatenbank2

AMTS CAVE prüft individuelle Risiken

Ist das gewünschte Schmerzmittel geeignet für den Stammkunden, der regelmäßig seine Asthma-Medikation einlöst? Gibt es ein Präparat, das eine Erdnussallergikerin gegen ihre Wechseljahresbeschwerden einnehmen kann? Mit den patientenindividuellen Risikochecks lässt sich ermitteln, ob ein Präparat bei einem speziellen Patienten angewendet werden darf. Mit dem Ausbau zur ABDADatenbank² wurden die bisherigen CAVE-Funktionen erweitert.
AutorKontaktABDATA Pharma-Daten-Service
Datum 11.09.2020  07:03 Uhr

Codierung von Allergien

Allergien können gegen Wirk- und/oder gegen Hilfsstoffe eines Arzneimittels bestehen und somit entscheidenden Einfluss auf die Auswahl eines Präparats haben. Deshalb sollten alle Aller­gien, die bei einem Patienten diagnostiziert sind, in seinem Profil in der Kundendatenbank hinterlegt werden. Wenn möglich, sollte eine Allergie nicht direkt codiert werden. Es empfiehlt sich, über den allergieauslösenden Stoff die mit ihm verbundenen Allergien auszuwählen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Allergien erfasst werden. Ein Beispiel: Der Patient gibt an, gegen Äpfel allergisch zu sein. Dann sollte nicht direkt die »Apfel-Allergie« erfasst werden. Vielmehr sollte der Stoff, in diesem Fall die »Apfel-Frucht« gesucht werden, für den neben der Apfel-Allergie drei weitere hinterlegt sind: Ascorbinsäure-­Allergie, Zimtsäure-Allergie und Zitronensäure-Allergie.

Leidet ein Patient an drei oder mehr Allergien, sollten zusätzlich zwei weitere MIV codiert werden. Zu diesen zählt zum einen die »Polyallergie« als Merkmal im Bereich Allergie und die »Diathese (allergisch)« im Bereich Erkrankung.

Selbstverständlich berücksichtigen die automatischen Risikoprüfungen auch Kreuzreaktionen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient, bei dem eine Penicillin-Allergie hinterlegt ist, ein Clindamycin-haltiges Präparat erhalten soll.

Beratung von Laufkunden

Die bisherigen Erläuterungen beziehen sich auf Stammkunden, deren Patientenmerkmale in der Kundendatenbank hinterlegt sind. Wie sieht es jedoch bei den vielen Laufkunden aus, die mit einem Rezept oder einem Selbstmedikationswunsch in die Apotheke kommen? Auch ohne Informationen über den Patienten bietet das AMTS-Modul Unterstützung bei der Beratung. So lässt sich über die AMTS CAVE-Anzeige bei einem ­Fertigarzneimittel eine Übersicht aller Gegenanzeigen und Anwendungs­beschränkungen aufrufen. Ausgehend von dieser Auflistung liegt es dann im Ermessen des Apothekers, ob gewisse Risiken gezielt angesprochen oder abgefragt werden.

Darüber hinaus bietet es sich an, für gängige Risiken Musterkunden anzulegen und diesen das entsprechende Merkmal zuzuordnen, zum Beispiel »Frau Schwangerschaft«, »Frau Stillzeit«, »Herr Lactoseintoleranz« oder »Frau Penicillin-Allergie«. Diese können für eine automatische Prüfung eingesetzt werden, wenn gewisse Risiken bei einem Laufkunden offensichtlich sind oder im Gespräch deutlich werden.

Warnmeldung und Alternativsuche

Die Warnmeldung liefert eine differenzierte Einschätzung des individuellen Risikos. Wenn ein Arzneimittel zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung nur unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden kann, meldet AMTS CAVE eine »Anwendungsbeschränkung«. Der Hinweis »Keine Anwendung« hingegen kennzeichnet ein Präparat als kontraindiziert. Der Meldungstext gibt zusätzliche Hinweise, die den Anwender bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen unterstützen.

Ist ein Medikament für einen Patienten ungeeignet, lassen sich mit der ABDADatenbank² besser geeignete Arzneimittel recherchieren. Diese Funktion ist nicht mit einer Suche zu verwechseln, mit der zum Beispiel im Notdienst ein Präparat ermittelt wird, das die Apotheke aktuell an Lager hat. Vielmehr bezieht die Alternativsuche Merkmale eines Patienten ein, sodass zum Beispiel für den Asthmatiker, der keine Acetylsalicylsäure einnehmen sollte, ein für ihn unbedenkliches Schmerzmittel gefunden werden kann.

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