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ABDADatenbank2

AMTS CAVE prüft individuelle Risiken

Ist das gewünschte Schmerzmittel geeignet für den Stammkunden, der regelmäßig seine Asthma-Medikation einlöst? Gibt es ein Präparat, das eine Erdnussallergikerin gegen ihre Wechseljahresbeschwerden einnehmen kann? Mit den patientenindividuellen Risikochecks lässt sich ermitteln, ob ein Präparat bei einem speziellen Patienten angewendet werden darf. Mit dem Ausbau zur ABDADatenbank² wurden die bisherigen CAVE-Funktionen erweitert.
AutorKontaktABDATA Pharma-Daten-Service
Datum 11.09.2020  07:03 Uhr

»Anwendungsbeschränkung bei Atemwegserkrankung (obstruktiv)« – diese Warnung erscheint automatisch in der Kasse, wenn ein Asthma-Patient seine Kopfschmerzen mit Acetylsalicylsäure therapieren möchte. Grundlage für diese Meldung sind die Daten, die in der ABDADatenbank² zum einen für das gewünschte Präparat, zum anderen für den speziellen Patienten hinterlegt sind. In diesem Fall ist es das Anwendungsrisiko »obstruktive Atemwegserkrankung« für ASS-haltige Präparate und die Erkrankung »Asthma bronchiale« des Patienten. Hier liefert der automatische Abgleich zwischen Präparat und Patientendaten eine entsprechende Warnmeldung (Abbildung).

Der codierte Patient

Ausgangspunkt aller individuellen Checks sind die Angaben, die in der Kundendatenbank für einen Patienten hinterlegt sind. Nur wenn seine Merkmale erfasst sind, können seine Risiken beim Verkaufsvorgang automatisch geprüft werden. Der Patient muss vollständig codiert sein, um aussagekräf­tige Checkergebnisse zu erhalten.

Was kann alles codiert werden? Basisdaten sind Alter und Geschlecht. Bereits diese grundlegenden Angaben können Kriterien für die Eignung eines Arzneimittels sein. Häufig erscheint zum Beispiel ein Warnhinweis bei über 65-jährigen Patienten. Da sich Pharmakokinetik und Pharmakodynamik im Alter verändern, weist diese Meldung auf die besondere Verantwortung hin, die Arzt und Apotheker für ältere Patienten tragen.

Weiterhin sollten chronische Erkrankungen und Allergien hinterlegt werden. Für deren Codierung stehen sogenannte Medikationsrelevante Individualparameter (MIV) zur Verfügung. Der Begriff deutet an, dass diese Merkmale Einfluss auf die Eignung eines Arzneimittels haben können. Die einzelnen MIV sind jeweils einer Klasse zugeordnet, die bei der Auswahl eines Merkmals Unterstützung bieten kann (Kasten 1).

Lebensumstände berücksichtigen

Für eine umfassende Codierung sind darüber hinaus Charakteristika von Bedeutung, die nicht direkt mit einer Erkrankung in Verbindung stehen. ­So finden sich in der MIV-Klasse »Besonderer Lebensumstand« Merkmale wie »Schwangerschaft« oder »Stillzeit«, die im Rahmen der Arznei­mitteltherapie­sicherheit eine entscheidende Rolle spielen. Darüber ­hinaus gibt es zum Beispiel den »Kontaktlinsenträger«, für den bestimmte Wirk- und Hilfsstoffe in Augentropfen ungeeignet sind, oder den »Leistungssportler«, der vor mög­lichen Dopingmitteln gewarnt wird.

Auch in den »Altersbereichen« finden sich relevante Merkmale. Es erscheint auf den ersten Blick redundant, neben dem Geburtsdatum weitere altersbezogene Angaben wie »Frau im gebärfähigen Alter« zu erfassen. Grund für diese zusätzliche Codierung ist, dass sich gewisse Merkmale nicht auf einen konkreten Altersbereich eingrenzen lassen. So sind das Einsetzen der Menstruation und des Klimakteriums individuell, aber auch operative Eingriffe können dazu führen, dass eine junge Frau nicht als »Frau im gebärfähigen Alter« anzusehen ist und daraus resultierende Risikomeldungen für sie nicht relevant sind.

Um den Patienten so spezifisch wie möglich zu beschreiben, sind einige MIV zusätzlich in Haupt- und Folgebegriffe unterteilt. So kann ein Glaukom – sofern eindeutig bekannt – als Eng- oder Weitwinkelglaukom hinterlegt werden. Mit dieser exakten Codierung lassen sich unnötige Warnhinweise vermeiden. Zum Beispiel schränkt nur ein Engwinkelglaukom die Anwendung inhalativer Anticholinergika ein. Bestehen Unsicherheiten bezüglich der exakten Diagnose, sollte aber immer der Hauptbegriff, in diesem Fall das »Glaukom« ausgewählt werden. Dies gewährleistet, dass alle Warnungen zu einem Glaukom angezeigt werden.

Codierung von Allergien

Allergien können gegen Wirk- und/oder gegen Hilfsstoffe eines Arzneimittels bestehen und somit entscheidenden Einfluss auf die Auswahl eines Präparats haben. Deshalb sollten alle Aller­gien, die bei einem Patienten diagnostiziert sind, in seinem Profil in der Kundendatenbank hinterlegt werden. Wenn möglich, sollte eine Allergie nicht direkt codiert werden. Es empfiehlt sich, über den allergieauslösenden Stoff die mit ihm verbundenen Allergien auszuwählen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Allergien erfasst werden. Ein Beispiel: Der Patient gibt an, gegen Äpfel allergisch zu sein. Dann sollte nicht direkt die »Apfel-Allergie« erfasst werden. Vielmehr sollte der Stoff, in diesem Fall die »Apfel-Frucht« gesucht werden, für den neben der Apfel-Allergie drei weitere hinterlegt sind: Ascorbinsäure-­Allergie, Zimtsäure-Allergie und Zitronensäure-Allergie.

Leidet ein Patient an drei oder mehr Allergien, sollten zusätzlich zwei weitere MIV codiert werden. Zu diesen zählt zum einen die »Polyallergie« als Merkmal im Bereich Allergie und die »Diathese (allergisch)« im Bereich Erkrankung.

Selbstverständlich berücksichtigen die automatischen Risikoprüfungen auch Kreuzreaktionen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient, bei dem eine Penicillin-Allergie hinterlegt ist, ein Clindamycin-haltiges Präparat erhalten soll.

Beratung von Laufkunden

Die bisherigen Erläuterungen beziehen sich auf Stammkunden, deren Patientenmerkmale in der Kundendatenbank hinterlegt sind. Wie sieht es jedoch bei den vielen Laufkunden aus, die mit einem Rezept oder einem Selbstmedikationswunsch in die Apotheke kommen? Auch ohne Informationen über den Patienten bietet das AMTS-Modul Unterstützung bei der Beratung. So lässt sich über die AMTS CAVE-Anzeige bei einem ­Fertigarzneimittel eine Übersicht aller Gegenanzeigen und Anwendungs­beschränkungen aufrufen. Ausgehend von dieser Auflistung liegt es dann im Ermessen des Apothekers, ob gewisse Risiken gezielt angesprochen oder abgefragt werden.

Darüber hinaus bietet es sich an, für gängige Risiken Musterkunden anzulegen und diesen das entsprechende Merkmal zuzuordnen, zum Beispiel »Frau Schwangerschaft«, »Frau Stillzeit«, »Herr Lactoseintoleranz« oder »Frau Penicillin-Allergie«. Diese können für eine automatische Prüfung eingesetzt werden, wenn gewisse Risiken bei einem Laufkunden offensichtlich sind oder im Gespräch deutlich werden.

Warnmeldung und Alternativsuche

Die Warnmeldung liefert eine differenzierte Einschätzung des individuellen Risikos. Wenn ein Arzneimittel zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung nur unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden kann, meldet AMTS CAVE eine »Anwendungsbeschränkung«. Der Hinweis »Keine Anwendung« hingegen kennzeichnet ein Präparat als kontraindiziert. Der Meldungstext gibt zusätzliche Hinweise, die den Anwender bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen unterstützen.

Ist ein Medikament für einen Patienten ungeeignet, lassen sich mit der ABDADatenbank² besser geeignete Arzneimittel recherchieren. Diese Funktion ist nicht mit einer Suche zu verwechseln, mit der zum Beispiel im Notdienst ein Präparat ermittelt wird, das die Apotheke aktuell an Lager hat. Vielmehr bezieht die Alternativsuche Merkmale eines Patienten ein, sodass zum Beispiel für den Asthmatiker, der keine Acetylsalicylsäure einnehmen sollte, ein für ihn unbedenkliches Schmerzmittel gefunden werden kann.

Was ist neu?

Mit der ABDADatenbank² werden die bisherigen CAVE-Checks um zwei Risikobereiche erweitert: Körpergewicht und Nierenfunktion (Kasten 2).

Die Prüfung anhand des Körpergewichts spielt vor allem bei Kindern eine Rolle. Häufig sind Kinder-Arzneimittel für einen bestimmten Altersbereich zugelassen. Einige Fachinformationen machen jedoch – zusätzlich oder ausschließlich – Angaben zum Körpergewicht. In der Regel hängen Alter und Körpergewicht im Kindesalter eng zusammen, sodass sich die Eignung eines Präparats auch mit dem Risikocheck »Alter« prüfen lässt. Bei manchen Kindern hingegen entspricht das Körpergewicht nicht der Altersnorm. Für diese Kinder kann das Gewicht ein zusätz­liches Kriterium bei der Auswahl eines Arzneimittels sein. Kasten 3 zeigt die Warnmeldung für ein fünfjähriges Mädchen, das Ibuprofen-Suppositorien der Stärke 125 mg erhalten soll. Diese Zäpfchen sind zwar vom Altersbereich her geeignet, dennoch ist ihre Wirkstärke bezogen auf das Körpergewicht des Mädchens zu gering.

Die Risikoprüfung Nierenfunktion beurteilt die Eignung eines Arzneimittels in Abhängigkeit der glomerulären Filtrationsrate (GFR). Die Berücksichtigung der Nierenfunktion in AMTS CAVE ist nicht völlig neu, denn eine chronische Niereninsuffizienz kann bereits als Erkrankung hinterlegt werden. Diese Codierung sollte parallel zur Erfassung der GFR beibehalten werden, da sie für andere Funktionen des AMTS-Moduls wichtig ist. Durch die zusätzliche Prüfung anhand eines exakten Nieren-­Parameters wird eine noch spezifischere Beurteilung möglich: Die GFR des Patienten wird direkt mit den GFR-­Bereichen abgeglichen, die in den Fachinformationen genannt sind. Eine Risikomeldung erscheint, wenn ein Arzneimittel aufgrund der GFR des Patienten nicht oder nur eingeschränkt anwendbar ist (Kasten 4). Für diese Prüfung muss selbstverständlich die aktuelle GFR des Patienten bekannt sein, die zudem regelmäßig aktualisiert werden sollte. Im optimalen Fall bringt der Patient einen Laborbefund mit, in dem die GFR angegeben ist. Ist das Serumkreatinin bekannt, kann die GFR mit der CKD-EPI-Formel berechnet werden. Diese Formel ist in der Apothekensoftware hinterlegt.

CAVE ist integriert

Bislang gehörte das CAVE-Modul nicht unmittelbar zur ABDA-Datenbank, sondern musste zusätzlich gekauft werden. Das ändert sich mit der ­ABDA­Datenbank², die alle alten und neuen AMTS CAVE-Funktionen beinhaltet. Somit sind patientenindividuelle Risikoprüfungen zukünftig in jeder Apotheke durchführbar. Derzeit arbeiten die Apotheken-Softwarehäuser an der Umsetzung. In einigen Kassensystemen können die neuen AMTS CAVE-Funktionen bereits ­genutzt werden.

Dieser Beitrag ist der zweite Teil einer Serie zur ABDADatenbank2. Der erste Teil erschien in der PZ 11/2020. Weitere Beiträge folgen.

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