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ABDADatenbank2

AMTS CAVE prüft individuelle Risiken

Ist das gewünschte Schmerzmittel geeignet für den Stammkunden, der regelmäßig seine Asthma-Medikation einlöst? Gibt es ein Präparat, das eine Erdnussallergikerin gegen ihre Wechseljahresbeschwerden einnehmen kann? Mit den patientenindividuellen Risikochecks lässt sich ermitteln, ob ein Präparat bei einem speziellen Patienten angewendet werden darf. Mit dem Ausbau zur ABDADatenbank² wurden die bisherigen CAVE-Funktionen erweitert.
AutorKontaktABDATA Pharma-Daten-Service
Datum 11.09.2020  07:03 Uhr

Was ist neu?

Mit der ABDADatenbank² werden die bisherigen CAVE-Checks um zwei Risikobereiche erweitert: Körpergewicht und Nierenfunktion (Kasten 2).

Die Prüfung anhand des Körpergewichts spielt vor allem bei Kindern eine Rolle. Häufig sind Kinder-Arzneimittel für einen bestimmten Altersbereich zugelassen. Einige Fachinformationen machen jedoch – zusätzlich oder ausschließlich – Angaben zum Körpergewicht. In der Regel hängen Alter und Körpergewicht im Kindesalter eng zusammen, sodass sich die Eignung eines Präparats auch mit dem Risikocheck »Alter« prüfen lässt. Bei manchen Kindern hingegen entspricht das Körpergewicht nicht der Altersnorm. Für diese Kinder kann das Gewicht ein zusätz­liches Kriterium bei der Auswahl eines Arzneimittels sein. Kasten 3 zeigt die Warnmeldung für ein fünfjähriges Mädchen, das Ibuprofen-Suppositorien der Stärke 125 mg erhalten soll. Diese Zäpfchen sind zwar vom Altersbereich her geeignet, dennoch ist ihre Wirkstärke bezogen auf das Körpergewicht des Mädchens zu gering.

Die Risikoprüfung Nierenfunktion beurteilt die Eignung eines Arzneimittels in Abhängigkeit der glomerulären Filtrationsrate (GFR). Die Berücksichtigung der Nierenfunktion in AMTS CAVE ist nicht völlig neu, denn eine chronische Niereninsuffizienz kann bereits als Erkrankung hinterlegt werden. Diese Codierung sollte parallel zur Erfassung der GFR beibehalten werden, da sie für andere Funktionen des AMTS-Moduls wichtig ist. Durch die zusätzliche Prüfung anhand eines exakten Nieren-­Parameters wird eine noch spezifischere Beurteilung möglich: Die GFR des Patienten wird direkt mit den GFR-­Bereichen abgeglichen, die in den Fachinformationen genannt sind. Eine Risikomeldung erscheint, wenn ein Arzneimittel aufgrund der GFR des Patienten nicht oder nur eingeschränkt anwendbar ist (Kasten 4). Für diese Prüfung muss selbstverständlich die aktuelle GFR des Patienten bekannt sein, die zudem regelmäßig aktualisiert werden sollte. Im optimalen Fall bringt der Patient einen Laborbefund mit, in dem die GFR angegeben ist. Ist das Serumkreatinin bekannt, kann die GFR mit der CKD-EPI-Formel berechnet werden. Diese Formel ist in der Apothekensoftware hinterlegt.

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