Ampelfraktionen für Cannabis-Abgabe in Apotheken |
Cornelia Dölger |
02.05.2023 15:30 Uhr |
Cannabis zu Genusszwecken aus der Apotheke? Die Frage steht schon lange im Raum und bereitet nicht wenigen Apotheken Sorgen. / Foto: imago images/Cavan Images
Seit Ende vergangener Woche gibt es einen Gesetzentwurf für eines der meistbeachteten Vorhaben der Ampelkoalition: die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Wie angekündigt noch im April, dabei allerdings auf den allerletzten Drücker, hat das Bundesgesundheitsministerium am Freitag den Entwurf zur Abstimmung in die beteiligten Ressorts gegeben. Er soll sich laut Regierungskreisen auf die bekannten Eckpunkte des Vorhabens stützen, die Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) sowie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vor wenigen Wochen vorgestellt haben. Wegen EU-rechtlicher Bedenken waren die Eckpunkte im Vergleich zur ursprünglichen Fassung aus dem vergangenen Herbst spürbar verschlankt worden.
Nach den eingedampften Plänen soll es nun ein Zwei-Säulen-Modell sein, mit dem die Cannabislegalisierung eingeführt werden soll. Zur ersten Säule gehören so genannte Cannabisclubs mit maximal 500 Mitgliedern, die gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die zweite Säule sieht Modellregionen für die lizenzierte Cannabisabgabe vor. Der nun in Umlauf gebrachte Gesetzentwurf bezieht sich zunächst nur auf die erste Säule, wie es aus Regierungskreisen hieß. Ein Regelwerk für die zweite dürfte noch dauern, weil dafür unter anderem eine EU-Notifizierung vorgesehen ist. Nach der politischen Sommerpause soll der Prozess angeschoben werden.
Spätestens dann also wird sie wieder aufkommen, die Frage, welche Rolle Apotheken bei dem Ganzen spielen könnten. Sie beschäftigt die Apotheken seit der Bundestagswahl 2021 als eine Art thematischer Wiedergänger. Während die Ampelparteien damals noch sondierten, drangen FDP-Forderungen an die Öffentlichkeit, Apotheken in die geplante kontrollierte Cannabisabgabe einzubinden und dies auch im Koalitionsvertrag festzuhalten. Am Ende kam es aber anders; wohl auf Drängen der Grünen ist im Vertrag von Apotheken als mögliche Abgabestellen expressis verbis nichts zu lesen, sondern es heißt lediglich: »lizenzierte Geschäfte«.
Zu den potenziellen Lizenznehmern könnten Apotheken aber wiederum auch zählen, weshalb die Frage nach deren Funktion innerhalb des Vorhabens immer wieder gestellt wurde. Ebenso wenig klar war, welche Voraussetzungen für eine solche Lizenznahme gelten sollten. Bei den Apotheken riefen diese Überlegungen teils große Bedenken hervor sowie die Sorge eines »heilberuflichen Zielkonflikts« bei der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken.
Alle vier Jahre wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wir berichten mit Blick auf die Gesundheitspolitik und die Auswirkungen für die Apotheken.