Pharmazeutische Zeitung online
Schutzmasken für Risikopatienten

Alle Details zur Maskenabgabe in Apotheken

Mit einem Verordnungsentwurf möchte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Abgabe von rund 400 Millionen Atemschutzmasken an Risikopatienten zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion regeln. In den kommenden Wochen sollen rund 27 Millionen Deutsche je 15 Masken aus Apotheken erhalten. Die Abgabe der Masken wird rund 2,5 Milliarden Euro kosten. Eine Übersicht.
Charlotte Kurz
Stephanie Schersch
09.12.2020  17:34 Uhr

Wie ist dieser Anspruch zu prüfen?

Auf die Apotheker kommt mit diesen Plänen eine große Aufgabe zu. Denn ob der Kunde wirklich Anspruch auf die Masken hat, soll in der ersten Abgabewelle im Dezember zunächst das Apothekenpersonal feststellen. Als Nachweis sollen die Kunden etwa einen Personalausweis vorlegen. Darüber hinaus setzt Spahn auf das enge Verhältnis des Apothekers zu seinen Patienten. »Sie kennen in den allermeisten Fällen ihre Kunden beziehungsweise die chronisch Kranken und können die Masken zur Verfügung stellen«, so der Minister heute in Berlin.  Zwar sei ihm bewusst, dass es mitunter schwierig sein wird, den Anspruch nachzuprüfen. Die Apotheker könnten diese Verantwortung aber sehr gut übernehmen. »Wir wissen, dass wir auf eine verlässliche Umsetzung in der Apotheke vertrauen können.«

Spahn sprach mit Blick auf diesen ersten Schritt von einer pragmatischen Lösung, »um Schutz möglich zu machen«. Ab Januar gelten bei der Abgabe andere Regeln. Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen sollen prüfen, wer zu der bereits genannten Risikogruppe gehört. Die anspruchsberechtigten Personen sollen dann eine Bescheinigung zum Nachweis und zur Vorlage zur Abholung der Masken in der Apotheke erhalten. Diese wird von der Bundesdruckerei erstellt und soll fälschungssicher und nicht personalisiert an die Versicherten gesendet werden. »Wir wollen verhindern, dass auf Kosten der Schwächsten Geschäfte gemacht werden«, erklärte Spahn dazu. Für die Versendung der Bescheinigungen sollen die Krankenversicherungen laut Verordnungsentwurf mit je 60 Cent pro Brief vergütet werden. 

Wie läuft die Abgabe genau ab?

Die Maskenabgabe soll in einem dreistufigen Verfahren erfolgen. In der ersten Welle bis zum 31. Dezember können drei Masken pro anspruchsberechtigter Person abgegeben werden. In einer zweiten Welle dürfen im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 einmalig sechs Masken abgeholt werden. In der letzten Welle dürfen die Risikopatienten nochmal sechs Masken vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 in den Apotheken abholen.

Für die beiden letzten Wellen wird für die Abholung der Masken der Berechtigungsschein der Krankenversicherung benötigt. Zudem werden für die Patienten je abgeholtem Sechserpack zwei Euro Zuzahlung fällig. Die Apotheken sind dazu verpflichtet, die Bescheinigungen nach der Abgabe einzubehalten und mit ihrem Apothekenstempel und der Unterschrift des abgebenden Apothekers zu versehen.

Die Ausgabe in mehreren Schritten stellt dem Minister zufolge sicher, dass ausreichend Masken im Markt sind, um den aktuellen Bedarf zu decken.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa