Ärzte und Lauterbach uneins über Ende der Maskenpflicht |
Kritik an der weiterhin geltenden Maskenpflicht in Arztpraxen kommt von der KBV. Nach Auffassung der Kassenärzte greift die vorgesehene Anpassung der im Infektionsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu kurz, teilte die KBV am heutigen Mittwoch in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf mit. Es sei unverständlich, aus welchem Grund die Maskenpflicht bei der Betretung von Arztpraxen nach § 28b Abs. 1 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz fortgelten sollte. Es sei auch ohne diese Vorgabe Aufgabe der Arztpraxen, im Rahmen ihrer Hygienekonzepte zu prüfen, ob eine Maskenpflicht zur Prävention von Infektionskrankheiten angezeigt sei oder nicht. »Eine Verpflichtung wird der derzeitigen Situation nicht gerecht und stellt darüber hinaus eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einrichtungen dar«, kritisieren die Kassenärzte und fordern, die Maskenpflicht auch in Arztpraxen bereits zum 1. März aufzuheben.
Vorerst erhalten bleiben soll der Corona-Expertenrat der Bundesregierung. Aktuell sei nicht geplant, den Rat aufzulösen, teilte eine Regierungssprecherin der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch auf Nachfrage mit. Das vom Kanzleramt beauftragte Gremium mit 19 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatte Ende 2021 die Arbeit aufgenommen und zwölf Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten des Krisenmanagements in der Pandemie veröffentlicht.
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