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Verordnungsentwurf

Ärzte sollen Paxlovid abgeben dürfen

Ärzte sollen künftig das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid® bevorraten und direkt in der Praxis abgeben dürfen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVersV) hervor. Die Apothekenvergütung für die Abgabe soll entsprechend gekürzt werden.
Ev Tebroke
02.08.2022  14:48 Uhr
ABDA will Abgabe in der Apotheke ohne Verordnung 

ABDA will Abgabe in der Apotheke ohne Verordnung 

Die Hausärzte begrüßen die Abgabemöglichkeit. Dies sei ein »großer Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatientinnen und -Patienten«, heißt es in einem Statement des Deutschen Hausärzteverbands. Da Paxlovid möglichst früh während der Erkrankung, spätestens jedoch fünf Tage nach Symptombeginn, verabreicht werden müsse, ergebe es »absolut Sinn, dass die Hausärztinnen und Hausärzte die Möglichkeit erhalten sollen, die Behandlung sehr zeitnah zu beginnen«.

Die ABDA hingegen sieht keinen Grund für die direkte Arzneimittelabgabe durch Ärzte. Stattdessen fordert die Bundesvereinigung, dass Apotheken selbst das Medikament ohne Verordnung abgeben dürfen. »Es gibt keinerlei Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheke zu verlassen,« betonte die ABDA in einem Statement gegenüber der PZ. »Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befinden, können über die Botendienste der Apotheken versorgt werden«, so eine Sprecherin. Die Verordnungs- und Versorgungskette funktioniere im (auch telefonischen) Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause »schnell und ohne jegliche Probleme«. Zudem verweist die ABDA auf die USA, wo es Apothekern seit Kurzem erlaubt ist, Paxlovid direkt ohne ärztliche Verordnung an die Patienten abzugeben.

Die Verbände haben nun bis zum 5. August Zeit für eine Stellungnahme.

 

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