Ärzte sehen Meldeportal kritisch |
Das private Meldeportal Nebenwirkungen.de will Patienten die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen erleichtern. Die AkdÄ hält das für überflüssig. / Foto: Getty Images/PeopleImages
Medikura erhebt den Anspruch, mit seinem Portal insbesondere Laien die Meldung von Nebenwirkungen erleichtern zu wollen. Die auf www.nebenwirkungen.de eingegebenen Daten sollen anonymisiert an die Hersteller von betroffenen Präparaten sowie an die Europäische Arzneimittelagentur weitergeleitet werden. Diese »Zwischenstation für Nebenwirkungsmeldungen« hält die AkdÄ jedoch für überflüssig. »Es ist für die AkdÄ nicht ersichtlich, welchen Nutzen Medikura zum bestehenden System beisteuert«, heißt es in der Stellungnahme.
Die AkdÄ verweist darauf, dass das System zur Erfassung von Nebenwirkungen und zur Risikominimierung in Deutschland gesetzlich etabliert und wirksam sei. Beteiligt daran seien auf nationaler Ebene das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe sowie auf europäischer Ebene die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Auch die Hersteller beziehungsweise Zulassungsinhaber trügen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. »Die Beteiligten an diesem System sind untereinander vernetzt, ihre Aufgaben sind durch gesetzlich verankerte Vorschriften festgelegt, deren Erfüllung kontinuierlich überprüft wird«, schreibt die AkdÄ.
Dagegen sei die Kontrolle von Unternehmen wie Medikura, die Nebenwirkungsmeldungen lediglich weitervermitteln, im Arzneimittelgesetz nicht geregelt. Die AkdÄ lehne »die Verarbeitung und Vermittlung von sensiblen medizinischen Daten von einzelnen Patienten im Zusammenhang mit der Arzneimittelsicherheit durch ein gewinnorientiertes Unternehmen der Datenverarbeitung« ab. Auch bleibe unklar, welche zusätzlichen Kosten durch die Vermittlungsdienste von Medikura für die öffentliche Gesundheit entstehen. Die Arzneimittelsicherheit als Anliegen der öffentlichen Gesundheit solle in den Händen öffentlicher und nicht gewinnorientierter Organisationen verbleiben.
Bei Verdacht auf eine unerwünschte Arzneimittelwirkung sollten sich Patienten zunächst an ihren Arzt oder Apotheker wenden. Eine Meldung kann dann durch den Heilberufler oder den Patienten selbst direkt an das BfArM oder das PEI oder über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) oder die AkdÄ erfolgen.