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Schulterschluss in Brandenburg 

Ärzte kritisieren Teleclinic-Deal

Die Übernahme der Teleclinic durch den Doc-Morris-Mutterkonzern Zur Rose ist den Apothekern ein Dorn im Auge. Sie sehen die heilberufliche Freiheit in Gefahr. Jetzt üben auch die Ärzte harsche Kritik.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 25.08.2020  12:56 Uhr

Der Aufschrei war groß, als Zur Rose im Juli seinen neuesten Coup bekannt gab: Künftig sollte der Münchener Telemedizin-Anbieter Teleclinic zu der Schweizer Konzerngruppe gehören. Bereits kurz darauf war die Übernahme vollbracht. Arzneimittelversand und ärztliche Leistungen sind damit nun unter einem Dach vereint.

Während die Kritik zunächst besonders laut aus der Apothekerschaft kam, stellen sich jetzt zumindest in Brandenburg auch die Mediziner gegen den Deal. Gemeinsam haben Ärzte- und Landesapothekerkammer (LAK) eine Stellungnahme verfasst, in der sie sich entschieden gegen die Übernahme aussprechen. Die Berufe von Arzt und Apotheker seien seit jeher voneinander getrennt und das aus einem guten Grund, heißt es. So sollten Ärzte nicht an der Verordnung von Arzneimitteln verdienen. »Dieses Prinzip hat sich bis heute bewährt und ist eine der Grundlagen deutscher Gesundheits- und Arzneimittelpolitik.« Die Übernahme der Teleclinic durch Zur Rose betrachte man daher »mit einer gewissen Sorge«.

Freie Apothekenwahl nicht antasten

Dabei verweisen die Kammern auch auf das Ausland. »Internationale Erfahrungen zeigen, dass es in nahezu allen Ländern, in denen Ärzte aus unschiedlichsten Gründen an der Abgabe von Medikamenten direkt an die Patienten beteiligt sind, zu steigenden Arzneimittelausgaben und teilweise auch zu einem unerwünschten Mehrverbrauch van Medikamenten kommen kann«, sagte LAK-Präsident Jens Dobbert. Zudem dürfe die freie Apothekenwahl als Recht der Patienten auch bei der Fernbehandlung nicht angetastet werden, betonte Frank-Ullrich Schulze, Chef der Ärztekammer Brandenburg.

Gemeinsam appellieren Ärzte und Apotheker an Politik und Aufsichtsbehörden »sehr genau darauf zu achten, dass in Deutschland geltende Regelungen ohne Wenn und Aber respektiert werden«. Dabei beziehen sie sich vor allem auf das Makelverbot, das Rezeptzuweisungen durch Ärzte an bestimmte Apotheken untersagt und im kürzlich verabschiedeten Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verankert ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass Apotheker und Ärzte in Brandenburg in wichtigen Angelegenheiten an einem Strang ziehen. Zuletzt hatte sich die Apothekerkammer in Potsdam etwa entschieden gegen Impfungen in Apotheken ausgesprochen und damit eine zentrale Forderung der Ärzte unterstützt.

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