Pharmazeutische Zeitung online
Covid-19-Medikament

Ärzte dürfen maximal 5 Paxlovid-Packungen bestellen

Ab sofort dürfen Hausärzte in der Praxis Paxlovid® dispensieren. Das genaue Abgabe- und Bezugsprozedere liefert eine Allgemeinverfügung. Demnach sollen die Mediziner die Packungen über Apotheken oder bestimmte Klinikapotheken beziehen. Es gibt zudem eine Mengenbegrenzung.
Ev Tebroke
19.08.2022  11:00 Uhr

Ab sofort dürfen Hausärztinnen und Hausärzte das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid® an Patienten abgeben. Auch Ärztinnen und Ärzten in Pflegeheimen ist die Abgabe erlaubt. Die Arzneimittel sollen sie über die öffentlichen Apotheken oder entsprechende Klinikapotheken beziehen, pro Praxis sind maximal fünf Therapieeinheiten erlaubt. Die dies regelnde geänderte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVersV) ist seit heute in Kraft. Das konkrete Versorgungs- und Abgabeprozedere liefert die parallel dazu seit heute geltende Allgemeinverfügung. Die Regeln sind befristet bis zum 25. November.*

Abgabe in Pflegeheimen auch streng reguliert

Neben einer Bestellung in öffentlichen Apotheken (Bezugsapotheke) können die Ärzte die Medikamente jeweils auch über vom BMG beauftragte Krankenhausapotheken beziehen. Pflegeeinrichtungen dürfen ebenfalls bis zu fünf Therapieeinheiten beziehungsweise bei einer Anzahl von über 150 Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu zehn Therapieeinheiten von der die Einrichtung in der Regel versorgenden Apotheke beziehen; diese seien in der Einrichtung vorrätig zu halten und an dort gepflegte oder betreute Patientinnen und Patienten abzugeben, heißt es in der Verordnung. Die Abgabe der Arzneimittel in den vollstationären Pflegeeinrichtungen erfolgt nach Verschreibung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Die abgebende Person hat bei Abgaben zudem eine Patienteninformation beizufügen. Dieses Informationsblatt stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) online zur Verfügung. Sobald eine Packung abgegeben wurde, dürfen die behandelnden Ärzte in Praxen oder Pflegeheimen nachbestellen, sodass stets maximal 5 Therapieeinheiten vorrätig sind.

Was die Vergütung betrifft, so dürfen Ärzte pro abgegebener Packung Paxlovid 15 Euro abrechnen. Die Apotheken wiederum bekommen die Abgabe an die Praxen oder Pflegeheime ebenfalls mit 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Packung vergütet. Erfolgt die Belieferung per Botendienst, kommen 8 Euro brutto je Lieferung hinzu. Die Apotheken können aber auch nach wie vor das antivirale Covid-19-Medikament auf Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung direkt an den Patienten abgeben. Dafür können sie 30 Euro netto berechnen. Für einen Botendienst kämen auch hier 8 Euro brutto hinzu.

 Neuregelung ist für die ABDA »verantwortungsloser Aktionismus«

Die ABDA hatte sich vehement gegen eine Dispensierregelung für Ärzte ausgesprochen. Aus ihrer Sicht ist nicht die Verfügbarkeit und Abgabe das Problem, sondern das zögerliche Verordnungsverhalten der Ärzte. Dies ändere sich auch nicht durch ein Dispensierrecht. Zudem hatte die ABDA kritisiert, dass Ärzte nun finanzielle Anreize für eine Arzneimittelabgabe erhalten.  

Die nun verfügte Regelung ist für die ABDA  »verantwortungsloser Aktionismus«. Damit werde die bewährte Trennung zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit ohne triftigen Grund und ganz ohne Not aufgehoben, heißt es heute in einer Stellungnahme.  »Offensichtlich hat das Bundesministerium für Gesundheit Angst, auf den großen Mengen Paxlovid sitzen zu bleiben.« Der bisherige Vertriebsweg über die Apotheken garantiere eine schnelle und zuverlässige Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit antiviralen Arzneimitteln. Das gelte umso mehr, als die Apotheken ihnen das Arzneimittel per Botendienst nach Hause liefern. 

------------------------------------------------

*Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Ärzte bei der Paxlovid-Abgabe eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen, die sie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts herunterladen können. Das ist falsch. Wir bitten diesen Fehlr zu entschuldigen.


 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa