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Covid-19-Medikament
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Ärzte dürfen maximal 5 Paxlovid-Packungen bestellen

Ab sofort dürfen Hausärzte in der Praxis Paxlovid® dispensieren. Das genaue Abgabe- und Bezugsprozedere liefert eine Allgemeinverfügung. Demnach sollen die Mediziner die Packungen über Apotheken oder bestimmte Klinikapotheken beziehen. Es gibt zudem eine Mengenbegrenzung.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 19.08.2022  11:00 Uhr
 Neuregelung ist für die ABDA »verantwortungsloser Aktionismus«

 Neuregelung ist für die ABDA »verantwortungsloser Aktionismus«

Die ABDA hatte sich vehement gegen eine Dispensierregelung für Ärzte ausgesprochen. Aus ihrer Sicht ist nicht die Verfügbarkeit und Abgabe das Problem, sondern das zögerliche Verordnungsverhalten der Ärzte. Dies ändere sich auch nicht durch ein Dispensierrecht. Zudem hatte die ABDA kritisiert, dass Ärzte nun finanzielle Anreize für eine Arzneimittelabgabe erhalten.  

Die nun verfügte Regelung ist für die ABDA  »verantwortungsloser Aktionismus«. Damit werde die bewährte Trennung zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit ohne triftigen Grund und ganz ohne Not aufgehoben, heißt es heute in einer Stellungnahme.  »Offensichtlich hat das Bundesministerium für Gesundheit Angst, auf den großen Mengen Paxlovid sitzen zu bleiben.« Der bisherige Vertriebsweg über die Apotheken garantiere eine schnelle und zuverlässige Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit antiviralen Arzneimitteln. Das gelte umso mehr, als die Apotheken ihnen das Arzneimittel per Botendienst nach Hause liefern. 

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*Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Ärzte bei der Paxlovid-Abgabe eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen, die sie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts herunterladen können. Das ist falsch. Wir bitten diesen Fehlr zu entschuldigen.


 

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