Ärzte dürfen maximal 5 Paxlovid-Packungen bestellen |
Ev Tebroke |
19.08.2022 11:00 Uhr |
Hintergrund für das nun befristet bis zum 25. November erteilte ärztliche Dispensierrecht für Paxlovid ist der Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den Einsatz des antiviral oralen Corona-Medikaments zu stärken, um Risikogruppen vor einem schweren Covid-19-Krankheitsverlauf zu schützen. Denn bislang verlief die Verordnung eher schleppend. Derzeit droht Tausenden von Paxlovid-Packungen die Vernichtung, weil ihr Verfallsdatum bald ausläuft.
Die ABDA hatte sich vehement gegen eine Dispensierregelung für Ärzte ausgesprochen. Aus ihrer Sicht ist nicht die Verfügbarkeit und Abgabe das Problem, sondern das zögerliche Verordnungsverhalten der Ärzte. Dies ändere sich auch nicht durch ein Dispensierrecht. Zudem hatte die ABDA kritisiert, dass Ärzte nun finanzielle Anreize für eine Arzneimittelabgabe erhalten.
Die nun verfügte Regelung ist für die ABDA »verantwortungsloser Aktionismus«. Damit werde die bewährte Trennung zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit ohne triftigen Grund und ganz ohne Not aufgehoben, heißt es heute in einer Stellungnahme. »Offensichtlich hat das Bundesministerium für Gesundheit Angst, auf den großen Mengen Paxlovid sitzen zu bleiben.« Der bisherige Vertriebsweg über die Apotheken garantiere eine schnelle und zuverlässige Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit antiviralen Arzneimitteln. Das gelte umso mehr, als die Apotheken ihnen das Arzneimittel per Botendienst nach Hause liefern.
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*Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Ärzte bei der Paxlovid-Abgabe eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen, die sie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts herunterladen können. Das ist falsch. Wir bitten diesen Fehlr zu entschuldigen.
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