Pharmazeutische Zeitung online
Pharmaziestudium

Abweichung von Approbationsordnung wieder möglich

Während der Pandemie hat der Gesetzgeber einige Abweichungen von der Approbationsordnung für Apotheker ermöglicht, um die Fortführung des Studiums zu gewährleisten. Dies ist mit dem Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite aber offiziell ausgelaufen. Mit dem heutigen Beschluss zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wollen SPD, Grüne und FDP diese Möglichkeit mittels Rechtsverordnung wieder aufnehmen.
Carolin Lang
Charlotte Kurz
10.12.2021  16:30 Uhr

In den vergangenen Semestern wurden vor allem theoretische, teilweise auch praktische Lehrveranstaltungen des Pharmaziestudiums digitalisiert. Mit Beginn des Wintersemesters 2021/2022 wollten die Universitäten wieder vermehrt zur Präsenzlehre zurückkehren, aber nach wie vor ergänzend auf digitale Formate zurückgreifen

Unter anderem dies ermöglichte ursprünglich die »Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker abweichende Vorschriften bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite«. Mit dem Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite am 25. November ist die Rechtsgrundlage für diese Verordnung allerdings hinfällig. Das Auslaufen dieser Verordnung hat für den Universitätsalltag derzeit offenbar kaum eine praktische Relevanz. So erklärte die Universität Marburg gegenüber der PZ, dass sich dadurch für das laufende Wintersemester 2021/2022 nach aktuellem Stand keine Änderungen für den Lehrbetrieb am Fachbereich Pharmazie ergeben.

»Ein Großteil der Lehre am Fachbereich Pharmazie findet in diesem Semester in Präsenz statt (mit 3G, Abstands- und Hygieneregelungen, Testmöglichkeiten und in kleinen Kohorten). Lediglich Vorlesungen sowie einzelne Versuche im Rahmen von Laborpraktika, Seminaren und Übungen, für die dies didaktisch sinnvoll ist, finden digital statt«, erklärte die Uni weiter. In der aktuellen Approbationsordnung würden solche digitalen Formate nicht ausgeschlossen. Da sich aber die Mischung aus hohem Präsenzanteil mit Digitalformaten in den vergangenen Semestern bewährt hat, macht der Fachbereich Pharmazie weiterhin von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für das kommende Sommersemester soll das Lehrangebot aber wieder vollständig in Präsenz durchgeführt werden.

Impfpräventionsgesetz ermöglicht Verlängerung der BMG-Verordnung

Trotzdem ist die Möglichkeit, Abweichungen von der Approbationsordnung zu treffen, nach dem Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite derzeit rein rechtlich nicht möglich. Das heißt, die Universitäten befinden sich hier in einem rechtlichen Graubereich. Die Voraussetzung, um diese Lücke zu schließen, schafften nun die Ampel-Parteien. Am heutigen Freitag beschloss der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19, durch den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiter bestimmte Rechtsverordnungen erlassen kann, soweit es im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie oder ihrer Folgen erforderlich ist. Hierfür wird das Infektionsschutzgesetz in Paragraf 5 entsprechend geändert beziehungsweise ergänzt.

Dazu gehören Rechtsverordnungen, die insbesondere die Approbationsordnungen der Heilberufler, also Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, betreffen. Das sind mitunter auch Abweichungen von der Approbationsordnung für Apotheker, die die Regelstudienzeit oder auch die Anforderungen oder Durchführungen einzelner Studieninhalte und Prüfungsabschnitte betreffen. Für diese wird weiterhin keine Zustimmung des Bundesrats nötig sein. Das bedeutet, das BMG kann hier weiter per Verordnung Änderungen bestimmen und festlegen.

Auch wenn diese Verordnungen damit von der epidemischen Lage nationaler Tragweite entkoppelt werden, sollen sie laut Entwurf spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft treten. Der Bundestag kann dies aber einmalig um sechs Monate verlängern – durch im Bundesgesetzblatt bekanntzumachende Beschlüsse.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa