Anträge auf Kostenübernahme für medizinisch indizierte Off-Label-Therapien würden selbst bei hochspezialisierten rheumatologischen Universitäts- und Fachkliniken wiederholt abgelehnt, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh). / © Imago/ingimage
Krankenkassen lehnen wiederholt medizinisch notwendige und teilweise in Leitlinien empfohlene Off-Label-Therapien bei seltenen entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ab. Das kritisiert die Gesellschaft für Rheumatologie und Klinischen Immunologie (DGRh) anlässlich des Tags der seltenen Erkrankungen. Nach Angaben der Fachgesellschaft führt dies zu schweren Krankheitsverläufen.
Anträge auf Kostenübernahme für medizinisch indizierte Off-Label-Therapien würden selbst bei hochspezialisierten rheumatologischen Universitäts- und Fachkliniken wiederholt abgelehnt. Der bürokratische Aufwand dort sei erheblich: Teilweise werde eine komplette Arztstelle durch Stellungnahmen und Widersprüche gegenüber Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst (MD) gebunden.
»Wir erleben immer wieder, dass schwerkranke Patientinnen und Patienten eine medizinisch dringend notwendige Therapie nicht erhalten, obwohl alle zugelassenen Optionen ausgeschöpft sind«, sagt Professor Ina Kötter, Vorstandsmitglied der DGRh. »Wenn Anträge trotz klarer Indikation abgelehnt werden, riskieren wir irreversible Organschäden. Das ist aus ärztlicher Sicht nicht akzeptabel.«
Auch wirtschaftliche Unsicherheit spiele eine Rolle. Werde eine Verordnung im Nachhinein als nicht erstattungsfähig bewertet, drohten Rückforderungen durch die Kassen. »Ärztinnen und Ärzte geraten hier in einen unzumutbaren Konflikt zwischen Patientenwohl und persönlichem Haftungsrisiko«, so Kötter. »Wir verbringen zunehmend Zeit mit Anträgen und Widersprüchen, statt uns um unsere Patientinnen und Patienten kümmern zu können.«
Der Off-Label-Use sei in der Rheumatologie häufig unvermeidbar. Zur Häufigkeit würden nur Schätzungen vorliegen. Demnach werde etwa jeder zweite rheumatologische Patient in Deutschland Off-Label behandelt. Ursache sei, dass für viele seltene rheumatologische Erkrankungen große randomisierte Studien fehlten und Zulassungserweiterungen aus ökonomischen Gründen häufig nicht betrieben würden.
Rechtlich sei eine Kostenübernahme im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter engen Voraussetzungen möglich. In der Praxis würden Krankenkassen und Medizinischer Dienst jedoch häufig umfangreiche Einzelfallanträge verlangen; Leitlinienempfehlungen allein würden nicht immer als ausreichend anerkannt. Nur für einen kleinen Teil der Anwendungen liege eine Bewertung der Expertengruppe Off-Label beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor.
»Schwerkranke Menschen mit seltenen Erkrankungen dürfen nicht an bürokratischen Hürden scheitern«, betonte Professor Ulf Wagner, Präsident der DGRh. »Wir brauchen eine bundesweit einheitliche, rechtssichere Regelung des Off-Label-Use, die medizinische Expertise anerkennt, Verordnende vor Regress schützt und Patientinnen und Patienten einen verlässlichen Zugang zu notwendigen Therapien ermöglicht.«
Angesichts des bestehenden und sich weiter verschärfenden Mangels an Rheumatologinnen und Rheumatologen könne man es sich nicht leisten, hochqualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte mit Bürokratie zu blockieren, statt sie in der Patientenversorgung einzusetzen.
Als selten gilt in der Europäischen Union (EU) eine Erkrankung, wenn nicht mehr als fünf von 10.000 Menschen betroffen sind. Schätzungen zufolge existieren 6000 bis 8000 verschiedene seltene Erkrankungen. Zu den wichtigsten seltenen rheumatischen Erkrankungen zählen unter anderem systemische Sklerose, entzündliche Myopathien und seltene Kollagenosen.