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Corona-Testverordnung
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ABDA will Klarstellungen bei PCR-Test-Vergütung

Um flächendeckend mehr PCR-Tests anbieten zu können, sollen künftig auch Apotheken solche Tests durchführen und abrechnen können. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Corona-Testverordnung vor.  Die ABDA drängt jedoch auf einige Klarstellungen im Verordnungsentwurf.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 30.11.2021  16:45 Uhr
Klärung nötig, wer Anspruch auf PCR-Testung hat

Klärung nötig, wer Anspruch auf PCR-Testung hat

Abgesehen von der Vergütung sieht die ABDA aber auch noch Klärungsbedarf bei der Frage, wer Anspruch auf solche PoC-PCR-Tests in der Apotheke haben soll. Derzeit definiere die TestV dies nur »teilweise«. Bislang hat laut § 4b TestV nur Anspruch, wer zuvor einen positiven Antigentest gemacht hat. Darüber hinaus dürfen im Rahmen der Teststrategie auch symptomatische Personen einen solchen Test kostenlos in Anspruch nehmen. Sollten die PoC-PCR-Tests nur nach positivem Antigentest eingesetzt werden, müsste dies aus Sicht der ABDA eindeutig im Wortlaut klargestellt werden. Die ABDA regt jedoch an, »den Anwendungsbereich weiter zu ziehen und PoC-PCR-Tests und PCR-Labortests grundsätzlich – mit der Ausnahme variantenspezifischer Testungen – gleichzusetzen«, ohne Unterscheidung nach Anbietern.

Darüber hinaus ist die ABDA skeptisch, dass die geplante »Kooperation mit den medizinischen Laboren« schlüssig umsetzbar ist. Der neue TestV-Entwurf sieht vor, dass Apotheken positive PCR-Testergebnisse taggleich an die Labore übermitteln und letztere diese dann für die Apotheken per DEMIS an die Gesundheitsämter und das Robert-Koch-Institut (RKI) melden sollen. Auch diese Rechtspflicht müsste sich aus dem Wortlaut der Verordnung ergeben, so die ABDA. Eine solche Pflicht würde ihrer Ansicht nach aber die Umsetzbarkeit der Regelung deutlich erschweren.

»Die ärztlichen Labore haben schon kein Interesse daran, dass die Apotheken PoC-PCR-Tests durchführen, und erst recht nicht, dass sie für diese noch Fremddaten melden sollen.« Auch sei nicht absehbar, welche Kosten eine solche Regelung zusätzlich mit sich bringen würde. Jedenfalls möchte die ABDA sichergestellt wissen, dass Labore keinen Unterschied in ihren Vereinbarungen zwischen testenden Arztpraxen und Apotheken machen dürfen.

 

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